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Ab Montag gelten neue Regeln auch in der Gastronomie

Maskenpflicht ist Geschichte

Foto: Studio Romantic

Insel Sylt.(hwi) Gleich zwei Wirte fragten diese Woche im Verlag nach: „Wie sieht‘s ab der nächsten Woche jetzt genau mit dem Tragen von Masken in Gaststätten aus? Dürfen unsere Bedienungen Masken ab Montag absetzen? Und dürfen Gäste wieder an den Tresen? Außerdem: Muss die Maske aufgesetzt werden, wenn man als Gast auf die Toilette muss?“

Fragen über Fragen aus der Westerländer Gastronomie. Am Mittwoch hat die Landesregierung eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die ab Montag, 20. September, gilt. Die Einzelheiten für Gaststätten in unserem Überblick:

• Einschränkungen werden grundsätzlich dort aufgehoben, wo die 3G-Regel gilt (vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete). Bisherige Gebote zu Abständen sowie zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen werden größtenteils in Empfehlungen umgewandelt. Heißt im Klartext: In Gaststätten mit 3G-Regel entfällt ab Montag die Pflicht zum Tragen einer Maske. Und: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
• Außerdem: Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten von Gästen in Gaststätten werden ab Montag nahezu aufgehoben.
• Für das Personal mit Gästekontakt in Gaststätten entfällt die Maskenpflicht, sofern das Personal vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
• Gilt die 3G-Regel, ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test) vorzulegen. Zudem müssen Personen ab 16 Jahren zusätzlich ihre Identität mit einem Ausweis nachweisen können.


/ veröffentlicht am: 17.09.2021
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