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Erleichterung bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2021

Haushalt für 2021 beschlossen

Foto: C. Paeske

Insel Sylt. Gemeinsamkeit und Dank waren Begriffe, die die letzte Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2021 prägten. Quer durch die Fraktionen war die Erleichterung zu spüren, jetzt endlich, wenige Tage vor Jahresende, den Haushalt 2021 verabschieden zu können. Ohne Gegenstimme passierte sowohl der im November 2020 und Februar 2021 beratene Haushaltsplan als auch der aktuell erstellte Nachtragshaushalt das Gremium. Es lag, das wurde von allen Seiten betont, nicht an der realen Haushaltslage der Gemeinde, die die Genehmigung des umfangreichen Zahlenwerks so lange hinauszögerte.

Die Zahlen weisen eine mehr als ausgeglichene Haushaltssituation aus. Der Verwaltungshaushalt beläuft sich inklusive der vorliegenden Nachtragsansätze auf ein Volumen von 81.126.800 Euro. Der Vermögenshaushalt weist ein Volumen von 6.867.200 Euro aus. Das Gesamtvolumen beläuft sich somit auf 87.994.000 Euro.

Diese Summen sind mehr als gedeckt, im Endergebnis kann nicht nur alles ohne Kredite bezahlt werden, es kann sogar etwas „auf die hohe Kante“ gelegt werden. Die Gesamtrücklage wies Ende des Jahres 2020 einen Stand von 18.183.347,37 Euro aus. Nach dem jetzt verabschiedeten Haushaltsplan für 2021 kommen nunmehr weitere 916.600 Euro hinzu. Durch diese Verbesserungen weist die allgemeine Rücklage zum Ende des Jahres 2021 anhand der vorliegenden Zahlen einen Bestand von 19.099.947,37 Euro aus.

Einigkeit herrschte weitgehend nicht nur über den Haushaltsplan 2021, für dessen Ermöglichung es viel Dank an die Gemeinde-Fachverwaltung gab. Einig war man auch in der Forderung, gemeinsam ein weiteres Haushalts-Genehmigungsdesaster zu verhindern. Ob Oliver Ewald (CDU), Gerd Nielsen (SPD), Peter Erichsen (SSW), Dr. Roland Klockenhoff (Grüne), Ulrike Körbs (Insulaner) oder Mario Pennino (SWG) – alle setzen darauf, gemeinsam den Haushalt 2022 schneller genehmigungsfähig zu machen. Lars Schmidt (Zukunft) schlug darüber hinaus vor, gerichtlich klären zu lassen, ob die Sanktionen von Land und Kreis nur wegen der Mängel in der Anlagenbuchhaltung den Haushalt nicht zu genehmigen, überhaupt gerechtfertigt sind.

Ein Grundstein für die Lösung des Buchhaltungsproblems liegt schon im Nachtragshaushalt 2021, der eine deutliche personelle Aufstockung der entsprechenden Fachabteilung vorsieht.


Geschrieben von: Peter Marnitz / veröffentlicht am: 22.12.2021
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