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Endlich Klarheit aus dem Rathaus

Kerkamm: Gemeinde wird Protestcamps nicht dulden

Foto: Heiko Wiegand Das Camp im Stadtpark ist nur bis kommenden Mittwoch genehmigt. Danach muss geräumt werden.

Westerland. Da schwang sehr viel Klarheit mit in den Aussagen des stellvertretenden Bürgermeisters Carsten Kerkamm (CDU): „Die Gemeinde wird die Protestcamps weder an der Nicolai-Kirche noch im Stadtpark dulden. Carsten Kerkamm reagierte damit auf eine Mitteilung des Kreises Nordfriesland vom vergangenen Montagnachmittag, wonach beim Kreis eine beantragte Verlängerung des Protestcamps an der Kirche abgelehnt wurde (wir berichteten). Auch das Camp im Stadtpark ist nur noch bis Mittwoch kommender Woche, 31. August, genehmigt. Ein Antrag auf Verlängerung bei der Versammlungsbehörde des Kreises stand bis zum späten Mittwochnachmittag aus, teilte Kreissprecher Hans-Martin Slopianka auf Anfrage unserer Zeitung mit. Nach dem aktuellen Stand der Dinge müssen die Punks also auch das Camp im Stadtpark räumen.

Nach Angaben des stellvertretenden Bürgermeisters führt Bürgervorsteher Frank Zahel gemeinsam mit Vertretern der Kirche Gespräche mit den „Campern“, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Kerkamm weiter: „Wir werden entsprechend der aktuellen Rechtslage gemeinsam mit der Polizei vorgehen, sollten sich im Zusammenhang mit dem Abzug der Punks Probleme ergeben.“ Man hoffe aber auf ein friedliches und einvernehmliches Ende der beiden Protestcamps.
Das Protestcamp an der Nicolai-Kirche war, wie berichtet, bis zum vorvergangenen Donnerstag vom Kreis als Versammlung im Sinne des Artikels 8 GG anerkannt worden.

Eine in der vergangenen Woche telefonisch beantragte Verlängerung lehnte der Kreis nach eigenen Angaben ab.

Kai Mintrop, Leiter des Fachdienstes Recht und Sicherheit der Kreisverwaltung, wo auch die Versammlungsbehörde angesiedelt ist, geht unterdessen davon aus, „dass das Zeltlager sich nun geordnet auflöst. Sollte dies nicht der Fall sein oder sollten von den Teilnehmern der nun offiziell beendeten Versammlung weitere Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit ausgehen, könnten das Ordnungsamt der Gemeinde Sylt und die örtliche Polizei mit den üblichen Mitteln des Ordnungsrechts einschreiten. Dazu gehören etwa Platzverweise und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt hatte in der vorvergangenen Woche eine Erklärung zum Thema Protestcamps abgegeben. Sie wird an dieser Stelle ungekürzt zitiert: „Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit/Demonstration ist ein Kernelement der Demokratie. Mit diesen Rechten sind gleichwohl Pflichten verbunden. Ein rechtsfreier Raum kann und darf nicht entstehen. Regelungen gelten für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sylt und Gäste gleichermaßen, an die sich jeder zu halten hat. Ausnahmen hiervon kann und darf es nicht geben. Die Gemeinde Sylt fordert alle Beteiligten, insbesondere die Veranstalter auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetze und Verordnungen sowie Auflagen eingehalten werden und Verstöße unterbleiben. Die Gemeinde Sylt wird in ihrer Zuständigkeit Verstöße sanktionieren gemäß der rechtlichen Vorgaben und erwartet dies auch von den anderen Beteiligten, insbesondere dem Veranstalter, der Polizei und dem Kreis Nordfriesland.“


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 25.08.2022
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