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Tag der Pflege: So gelingt der Umzug ins Seniorenheim

Über Gefühle reden

Foto: freepik Der Umzug ins Pflegeheim oder eine Seniorenresidenz ist ein Einschnitt. Gespräche können helfen, die Situation zu erleichtern.

Insel Sylt. Umziehen bedeutet jede Menge Organisation und Neuorientierung. Und meist auch Stress, Unsicherheit und Aufregung. Bei einem Umzug ins Pflegeheim ist das nicht anders. Oft geht der Entscheidung für ein Leben im Heim ein langer Prozess voraus. Denn viele pflegebedürftige Menschen verlassen ungern ihre gewohnte Umgebung, um in einem Heim noch einmal neu anzukommen.
Das Wichtigste zuerst: Rechtzeitig den Antrag auf vollstationäre Pflege stellen, denn nur dann kann sich die Pflegeversicherung an den Kosten beteiligen. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen erst ab Antragstellung. Besteht die Pflegebedürftigkeit bei der Antragstellung schon länger als einen Monat, werden die Leistungen zu Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt. Wer für die Antragstellung Hilfe braucht, kann einen Pflegestützpunkt aufsuchen.
Die Kosten, die für einen Platz im Pflegeheim bezahlt werden müssen, werden vom bisherigen Lebensunterhalt abweichen. Wichtig: Wenn das Einkommen und Vermögen für die Kosten nicht reichen, muss rechtzeitig ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt gestellt werden. Sowohl die Pflegeversicherung als auch die Sozialhilfe sehen Leistungen für die vollstationäre Pflege erst ab Pflegegrad 2 vor.
Den Umzug ins Pflegeheim organisieren in vielen Fällen die Kinder oder der Ehepartner. Um den Abschied aus dem vertrauten Heim einfacher zu machen, sollte die betroffene Person in den Umzug eingebunden werden. Vielen Menschen fällt der Abschied dennoch schwer – da hilft es, immer wieder das Gespräch zu suchen und den Menschen wissen zu lassen, dass er mit seinen Gefühlen nicht allein gelassen wird.
Wenn die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen überraschend kommt, zum Beispiel weil der Umzug in ein Pflegeheim sehr kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert werden muss, können Angehörige eine kurzfristige Arbeitsverhinderung für bis zu zehn Tagen beim Arbeitgeber anmelden.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 09.05.2024
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