- Werbeanzeige -

Nach Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters

Wenningstedter Verhältnisse

Foto: Wybke Wiegand Im Wenningstedter Kursaal finden die Sitzungen der Gemeindevertretung von Wenningstedt-Braderup statt.

Wenningstedt-Braderup. Die politischen Wogen nach der Neuwahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup haben sich noch nicht geglättet. Für Lars Schmidt, Vorsitzender der Partei „Zukunft“, war der Wahlakt der in der Gemeinde „übliche Rechtsbruch“, an den man sich trotz aller Wiederholungen nicht gewöhnen wolle. Der erneute Streit wurde ausgelöst durch den Rücktritt von Gerhard Hausen (Aktive Bürger), der sich nach knapp einem halben Jahrhundert aus persönlichen Gründen ganz aus der Kommunalpolitik zurückzog. Damit räumte er auch sein Amt als 1. Stellvertreter von Bürgermeisterin Katrin Fifeik. Nach Ansicht der Fraktionen „Zukunft Wenningstedt-Braderup“ und „Bündnis Wenningstedt-Braderup“ in der Gemeindevertretung des Ortes war schon die Wahl Hausens im Jahr 2018 als rechtswidrig einzustufen.

Nun erfolgte die Wahl seines Nachfolgers Kai Müller (Aktive Bürger) nach dem selben Prinzip. Das sorgte schon während der Sitzung der Gemeindevertretung für erneuten Unmut. Das nicht nur politisch kritisierte Prinzip, das der Wählergruppierung „Aktive Bürger“ sowohl das Amt der Bürgermeisterin, als auch das Amt ihres Stellvertreters bescherte, beruhte schon 2018 auf der Tatsache, dass die bei der Kommunalwahl für die „Aktiven Bürger“ angetretene Spitzenkandidatin Katrin Fifeik nach der Wahl nicht der Fraktion ihres Bündnisses beitrat und als unabhängige Bürgermeisterin ihr Amt aufnahm. Nach der Gemeindeordnung steht der größten Fraktion das Vorschlagsrecht für das nächste Amt, in diesem Fall das des stellvertretenden Bürgermeisters, zu. Wäre Katrin Fifeik Mitglied der Fraktion ihres Wählerbündnisses geworden, stünde das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter der nächstkleineren Fraktion zu.

Im November 2019 beurteilte das Verwaltungsgericht Schleswig die Umstände der Wahl Hausens als rechtswidrig. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Nach einer erfolgreichen Klage gegen diese Nichtzulassung liegt der Fall jetzt dem Oberverwaltungsgericht vor, die rechtliche Lage ist also in der Schwebe.

Vor diesem Hintergrund halten es die Oppositionsparteien in der Gemeindevertretung Wenningstedt Braderup nicht für eine Förderung des Rechtsfriedens, dass Kai Müller nun nach dem selben Prinzip ins Amt gehoben wurde. Für Max Holst (Zukunft) ist diese Wahl eine vertane Chance der „Aktiven Bürger“, wieder auf die Opposition zuzugehen.
Für Bürgermeisterin Katrin Fifeik besteht dagegen kein Zweifel an der Rechtssicherheit beider Wahlen: „Da ich von der Rechtmäßigkeit der Durchführung der Wahl 2018 überzeugt bin, spricht nichts dagegen, bei einer neuen Wahl genauso zu verfahren (…) Die Berufung vor dem OVG wurde zugelassen, da erhebliche Zweifel an dem Urteil des Verwaltungsgerichtes festgestellt wurden. Das Urteil hat bislang keine Rechtskraft erlangt.“

Eine weitere Auswirkung der Wahl hat für Ilka Köchy-Winter (Bündnis WB) mehr als nur ein „Geschmäckle“. Die Wenningstedterin weist drauf hin, dass Müller, der in den Diensten des Tourismus-Service Wenningstedt-Braderup stehe, jetzt auch in den Aufsichtsrat entsandt wurde und im Vertretungsfall für Katrin Fifeik darüber hinaus auch gleichzeitig die Seite der Gesellschafter vertrete: „Das sind hier ganz spezielle Methoden, die es nur in Wenningstedt-Braderup gibt.“

Beobachter der Wahl von Kai Müller in der Gemeindevertretung hegen Zweifel, ob beim formalen Ernennungsverfahren zum 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin, alles im formalrechtlich korrekten Rahmen abgelaufen sei. So sei Müller zwar gefragt worden, ob er die Wahl annehme und ihm sei auch „ohne Gottes Hilfe“ der Amtseid abgenommen worden – die Ernennungsurkunde sei ihm aber nicht, wie es Vorschrift sei, in öffentlicher Sitzung überreicht worden. Das sei, so wollen es Gemeindevertreter erfahren haben, erst später beim Verlassen des Sitzungssaales „zwischen Tür und Angel“ geschehen.
Gegenüber der Sylter Zeitung entgegnet Bürgermeisterin Katrin Fifeik, dass es für die Ernennung keine Relevanz habe, wann eine entsprechende Urkunde überreicht werde.
Peter Marnitz


/ veröffentlicht am: 29.06.2021
- Werbeanzeige -

Meistgeklickte Artikel

- Werbeanzeige -
  • Jobbörse Sylt
  • Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
  • v. Stern’sche Druckerei
  • Sylt Marketing
Alle Rechte bei Sylter Zeitung © 2024