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Sölring Foriining blickt mit gemischten Gefühlen in die Zukunft

Weiter Sorge um den Denghoog

Foto: Peter Marnitz Maren Jessen und Sven Lappoehn machen sich seit 2018 Sorgen um die Sicherheit des Denghoogs in Wenningstedt.

Wenningstedt. Es ist wohl nicht vermessen zu behaupten, dass in der über 5000-jährigen Geschichte des Steinzeitgrabes Denghoog die letzten 150 Jahre sicher die bewegtesten waren. 1868/69 wurde der Hügel im Norden von Wennigstedt erstmals systematisch archäologisch erforscht und danach mit der noch vollkommen erhaltenen Grabkammer als das wohl am besten erhaltene Steinzeit-Relikt Norddeutschlands der Öffentlichkeit präsentiert. Die Bedeutung des Grabes hat inzwischen nicht an Wert verloren, doch die Stabilität des Denkmals und sein Schutz standen noch nie so in der Diskussion wie in den letzten drei Jahren. Ein großer Neubau mit umfangreichen Kelleranlagen, ein Fahrweg für Lkw bis zu 10 Tonnen Gewicht, der über den Sockel des Grabhügels führt und beamtete Denkmalschützer, für die das keinen Einspruch wert ist, lassen die Sorgen um das archäologische Juwel wachsen.

Für die Sölring Foriining, die die Grabanlage 1928 erwarb und sich seitdem für den Schutz dieses bedeutenden Denkmals einsetzt, geht jetzt wieder ein Jahr zu Ende, das keinen Fortschritt für den Denghoog brachte. Das ist für die Vorsitzende der Sölring Foriining, Maren Jessen, und den Geschäftsführer Sven Lappoehn keine neue Erfahrung. Seit 2018, als die Bauvoranfrage für den Abriss und den Neubau eines ursprünglich bescheideneren Wohnhauses positiv beschieden wurde, haben sich beide mehr und mehr mit den Regeln des Baurechts und des Denkmalrechts auseinandersetzen müssen. Zwei Kernpunkte sorgten und sorgen für große Sorgen. Zum einen waren es die Gefahren, die vom Bau des neuen, wesentlich größeren Hauses im Schatten des Grabhügels ausgingen, und zum anderen die ungeklärte Wegeführung, über die das neue Appartementhaus versorgt werden sollte. Die Befürchtung, dass die umfangreichen Bauarbeiten die Stabilität des seit gut 5000 Jahren bestehenden Altbaus in der Nachbarschaft in Gefahr bringen könnten, erwies sich nach bisherigen Erkenntnissen zum Glück als unbegründet. Bauauflagen und Erschütterungssensoren am Denghoog sorgten für ein gewisses Maß an Sicherheit.

Doch das Überstehen der kurzfristigen Belastung lässt keine Schlüsse auf Dauerbelastungen zum Beispiel durch Auto- und Lkw-Verkehr in nächster Umgebung zu. So waren Maren Jessen und Sven Lappoehn geradezu entsetzt, als die zuständige Denkmalschutzbehörde, das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH), im September 2020 Auflagen zurückzog, die die Behörde 2018/19 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens noch selbst aufgestellt hatte.„Noch vor Baubeginn wurde festgestellt, dass die Zufahrt zum Neubau nicht von Süden aus unmittelbar über das Denghoog-Gelände erfolgen dürfe. Seit dem 2. September 2020 hat die Behörde diese Auflage zurückgezogen. Jetzt dürfen Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 10 Tonnen mitten über unser Grundstück quasi über den Fuß des Grabes fahren, um das neue Haus zu erreichen. Für uns fühlt sich das so an, als hätten die Denkmalschutzbehörden das Denkmal Denghoog aufgegeben.“ Als Argument für die Durchfahrt-Genehmigung wird ein Wegerecht herangezogen, in dem 1929 den Bewohnern des kleinen Hauses hinter dem Denkmal das Passieren mit Pferden und Pferdekutschen erlaubt wurde. „Man muss nur eine Kutsche mit einem 10-Tonnen-Lkw vergleichen, dann kann man sich vorstellen, wie realitätsfern ein solches Argument ist“, macht Sven Lappoehn das Problem deutlich. Die Sölring Foriining wäre keine friesische Institution, wenn sie sich nicht gegen dieses aus ihrer Sicht ungerechte Handeln wehrte. Um sich für den Schutz des Denkmals einzusetzen, wurden Anwälte beauftragt, die durch das ALSH ermöglichte Zufahrtsregelung wieder zu kippen. Auch im zu Ende gehenden Jahr ist es zu keiner rechtsgültigen Entscheidung gekommen. Ein im Jahr 2019 eingereichter Widerspruch wurde zwar im Oktober 2021 abgelehnt, aber damit ist der Rechtsweg noch nicht zu Ende beschritten. Auch der parlamentarische Weg über den Petitionsausschuss brachte zwar im Oktober einen Ortstermin – aber noch keine Entscheidung. Auch die von Maren Jessen initiierte Online-Petition brachte zwar rund 20.000 Unterstützer, wurde aber vom zuständigen Landesministerium nicht anerkannt, da es sich nicht um eine gesetzlich abgesicherte Form des Bürgerbegehrens handelt. So blickt die Sölring Foriining mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. Im Vordergrund steht bei dem Streit um das Befahrungsrecht auf jeden Fall die Sicherheit des Denkmals. „Aber man muss auch an die Sicherheit der Besucher denken, denn genau auf der Wegefläche sammeln sich zum Beispiel die Schulklassen“, macht sich Sven Lappoehn Sorgen darum, wie die Jugend in Zukunft am Denghoog etwas über die Vergangenheit lernen kann. Maren Jessen wünscht sich in diesem Zusammenhang, dass eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes einen Umgebungsschutz mit sich bringt, der dem Denghoog noch weitere 5000 Jahre die Existenz sichert. Doch auch darüber wurde noch nicht entschieden.


Geschrieben von: Peter Marnitz / veröffentlicht am: 21.12.2021
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