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Energieversorgung Sylt zum Notfallplan Gas

Sorge um das knappe Gut

Foto: Pixabay Für den Fall eines Lieferstopps hat die EVS bereits Vorkehrungen getroffenen und einen Krisenstab eingerichtet.

Insel Sylt. „Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut.“ Mit diesen Worten rief Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in der vergangenen Woche die Alarmstufe des Notfallplans Gas aus.

Er appellierte an alle Verbraucher in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen sowie in Privathaushalten, den Gasverbrauch zu reduzieren. „Wir müssen jetzt die Vorsorge treffen, um im Winter vorbereitet zu sein.“

Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas. Das bedeutet, dass die Gasversorgung gestört ist und eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vorliegt.

Staatliche Eingriffe in der Notfallstufe
Noch bringt diese Stufe keine staatlichen Eingriffe für die Verbraucher mit sich. Erst mit der Notfallstufe, der dritten Stufe, würde die Bundesnetzagentur zuteilen, wer noch Gas bekommt. Private Haushalte sowie andere Bereiche wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wären geschützt. Die Industrie müsste sich auf Zwangsmaßnahmen,wie die Reduzierung ihrer Leistung, einstellen
Was bedeutet die Alarmstufe für die Verbraucher auf Sylt? Die Sylter Zeitung hat bei der Energieversorgung Sylt (EVS) nachgefragt.
Die EVS beliefert zur Zeit rund 7.000 Haushalte mit Gas. Dabei sei die Zahl der Bestandskunden stabil. Bei Neubauten gibt es noch Nachfrage nach Erdgas, es werden aber schon häufig Alternativen angefragt.
Die EVS hat keinen Einfluss darauf, aus welchen Herkunftstländern die Lieferanten das Erdgas beziehen. Aktuell gibt es – anders als beim Strom – keine Herkunftsnachweise. Ein solches Nachweisregister für die Herkunft von Erdgas ist seitens der EU nicht vorgesehen, teilte die EVS mit.
„Wir haben bereits in den letzten Wochen Vorkehrungen für den Fall eines Lieferstopps bzw. Liefermengenreduzierung getroffen. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und die Verantwortlichen stehen in engem Austausch mit Vertretern von Behörden und Verbänden“ so ein Sprecher der EVS.

Preisanpassungen könnten folgen
Sollten die gegenwärtigen Maßnahmen nicht ausreichen, könnte der Staat die Notfallstufe ausrufen. Das kann „für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden“, so der Versorger.
Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Sollten Gaskraftwerke heruntergefahren werden, springen Reservekraftwerke ein. Diese stellen kurzfristig die benötigte Stromleistung bereit und werden mit anderen Energieträgern, zum Beispiel Kohle, betrieben.
Grundsätzlich gelte: Die vereinbarten Energiemengen für die Kunden wurden beschafft. Wird die Notfallstufe ausgerufen, kann es „zu Preisanpassungen kommen.“
Informationen und Beratungsangebote zum Thema Energieeinsparung gibt es auf der Internetseite der EVS unter www.energieversorgung-sylt.de/service/energiespartipps


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 30.06.2022
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