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Auf Sylt ist Feuerwerk vollständig untersagt – Tipps zum Gebrauch von Raketen

Sicher ins neue Jahr starten

Foto: freepik Es muss nicht immer Feuerwerk sein: Auch mit einfachen Wunderkerzen kann man stimmungsvoll ins neue Jahr starten.

Insel Sylt. In der Silvesternacht wird es wieder ordentlich krachen: Ab dem morgigen Donnerstag, 28. Dezember, darf Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 verkauft werden. Die Kategorie F1 umfasst Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Böller und Raketen, die unter freiem Himmel gezündet werden, gehören zur Kategorie F2. Was den einen freut, erhitzt die Gemüter der anderen, die an die enorme Luftverschmutzung, an verschreckte Haustiere und an teils schwer verletzte Menschen erinnern, die es auch zu diesem Jahreswechsel wieder geben wird. Daher rufen Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) zu vorsichtigem Gebrauch von Raketen und Böllern auf. Besonders gefährlich sind illegale Feuerwerkskörper, die meist aus dem Ausland kommen. Sie sehen oft harmlos aus, sind aber hochexplosiv. „So kann etwa das Zünden eines Knallkörpers in der Hand gravierende Verletzungen zur Folge haben, die zu schweren Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger sowie zu Gehörschäden führen können“, warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten ist. Auf Sylt ist Feuerwerk vollständig untersagt. Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

Tipps für sicheres Feuerwerk:
• Auf CE-Kennzeichnung achten: Legale Feuerwerkskörper erkennt man am CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie einer Registrierungsnummer. Sie besteht aus zwei vierstelligen Zahlen und F2, also zum Beispiel 0589-F2-1234. Fehlen diese Angaben, sollte man die Finger von den Feuerwerkskörpern lassen. Niemals selbst gebastelte Böller verwenden.
• Altersbeschränkung beachten: Böller, Raketen und Verbundfeuerwerk der Kategorie F2 dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und Tischfeuerwerk sind für Kinder ab 12 Jahren zugelassen.
• Fenster und Türen geschlossen halten: In der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen in der Wohnung schließen. Auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen sollten geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und Brände auslösen können.
• Immer nach draußen gehen: Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien angezündet werden.
• Genügend Abstand halten: Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge oder Böller niemals in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach mindestens acht Meter Abstand halten. In der Hand angezündete Knallkörper nicht unkontrolliert wegwerfen – vor allem nicht in Richtung anderer Menschen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
• Raketen nicht aus der Hand starten, sondern aus Flaschen oder Rohren: Diese am besten in eine Getränkekiste stellen oder in den Boden stecken, damit sie nicht umfallen und ungehindert aufsteigen können.
• Blindgänger und beschädigte Raketen liegen lassen: Nicht gezündete Feuerwerkskörper nicht erneut anzünden. Häufig kommt es bei ihnen zu einer verspäteten Zündung. Blindgänger ausreichend abkühlen lassen und bei einem Recycling- oder Wertstoffhof entsorgen.
• Rücksicht auf Tiere nehmen: Die meisten Tiere mögen den Lärm in der Silvesternacht nicht. Hunde und Katzen etwa haben ein viel feineres Gehör als Menschen, sind also wesentlich empfindlicher. Sie sollten in der Wohnung bleiben, nach Möglichkeit in einem ruhigen Raum.
• Was tun bei Verletzungen: Bei kleineren Verbrennungen rät das DRK, die Stelle zu kühlen. Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, da sonst eine Unterkühlung droht. Bei Handverletzungen die Wunde steril abdecken, bei Augenverletzungen beide Augen verbinden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt werden kann. Anschließend sofort den Krankenwagen rufen.


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 27.12.2023
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