- Werbeanzeige -

RE/MAX Inselmakler Sylt informiert über Pflichten eines Maklers

Seriösen Anbieter wählen

Foto: pixabay Damit es beim Hausverkauf nicht zu Unstimmingkeiten kommt, sollte man die Aufgaben und Pflichten eines Maklers kennen.

Westerland. Wenn Wohnungen und Häuser die Eigentümer wechseln, sind sie involviert: Makler. Damit ein Vorgang rund um eine Immobilie ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, müssen die Makler bestimmten Pflichten nachkommen. Für die Vermittlung erhält der Makler ein Honorar, die Provision oder Courtage. Geht es um die Vermietung einer Immobilie, bezahlt der Auftraggeber die Provision des Maklers. Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt: Die Verteilung der Provision ist seit Dezember 2020 gesetzlich festgelegt. So darf der Käufer bei der Immobilienvermittlung nicht mehr zahlen als der Verkäufer – also maximal 50%. In der Praxis führt das häufig dazu, dass Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen tragen. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine Vermietung oder einen Kauf handelt: Bei Vermietung ist die Provision gesetzlich auf zwei Kaltmieten der Immobilie festgelegt. Geht es um einen Verkauf, hat der Makler freie Hand, die Courtage zu verhandeln. Sie liegt meist zwischen 3,5 und 7 Prozent des Kaufpreises. Der Provisionsbetrag wird nach erfolgreicher Unterzeichnung des Vertrages fällig – meist ist eine Frist von 14 bis 30 Tagen üblich.
Die wichtigsten Aufgaben des Maklers:
• Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie
• Erstellung eines Exposés
• Bewerbung der Immobilie
• Durchführung der Verkaufsverhandlungen
• Organisation von Besichtigungen
• Vorbereitung des Kaufvertrages und Abstimmung mit dem Käufer
• Teilnahme an der notariellen Beurkundung
• Übergabe der Immobilie

Der Makler hat eine „Aufklärungspflicht”. Er muss für einen reibungslosen Ablauf des Immobiliengeschäfts sorgen und über grundsätzliche Fakten zur Immobilie wie beispielsweise Größe, Zustand oder Fläche wahrheitsgemäß Auskunft geben. Verstößt er dagegen, kann er seine Provision verlieren oder sogar schadensersatzpflichtig werden. Man sollte unbedingt nur einem seriösen Makler vertrauen, der die Interessen aller Beteiligten im Blick hat und keinen Druck ausübt, um eine Kaufentscheidung zu erzwingen. Übrigens: Der Kaufinteressent hat ein Widerrufsrecht. Maklerverträge, die über das Internet, per Telefon, E-Mail oder Brief abgeschlossen worden sind, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Wenn Interessenten Informationen zu einer Immobilie erhalten möchten, kann ein Grundbuchauszug angefordert werden. In diesem Register werden Größen, Nutzungsarten, Bebauung und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken ausführlich dargelegt. Privatpersonen müssen einen schriftlichen Antrag auf Einsicht beim Grundbuchamt einreichen. Auch die Teilungserklärung ist beim Grundbuchamt hinterlegt. Damit werden die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte geregelt. Auch die Rechte und Pflichten der Miteigentümer sind dort vermerkt. Ohne Kaufvertrag geht nichts, denn er schützt Käufer und Verkäufer vor Risiken. Zu den Inhalten gehören die Lage der Immobilie, der Grundbuchbezirk, alle Angaben zum Grundbesitzer und weitere Details wie Kaufpreis und Art der Auszahlung. Auch Grundschulden oder Pfandrechte sind aufgeführt. Bei der Erstellung des Vertrages sollte man der Expertise eines Immobilienmaklers vertrauen – er weiß, worauf zu achten ist.

RE/MAX
Inselmakler Sylt
Strandstraße 4
25980 Sylt/Westerland
Telefon 04651 8864645
E-Mail: andreas.althoff@
remax.de


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 05.09.2023
- Werbeanzeige -

Meistgeklickte Artikel

- Werbeanzeige -
  • Jobbörse Sylt
  • Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
  • v. Stern’sche Druckerei
  • Sylt Marketing
Alle Rechte bei Sylter Zeitung © 2024