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Anlieger reagieren auf Groß-Demonstration - Kritik an Verwaltung

Multipark mit breitem Angebot

Foto: Heiko Wiegand Auf dem Gelände des Syltstadions soll der Multipark entstehen. Nach der Berichterstattung über die Groß-Demo in unserer Zeitung Ende März haben sich nun auch die Anwohner zu Wort gemeldet.

Westerland. Nach der Groß-Demonstration der Befürworter des Multiparks, über die die Sylter Zeitung in ihrer Ausgabe am Mittwoch, 30. März, ausführlich berichtet hatte, meldeten sich im Zuge unserer Berichterstattung jetzt zwei Sprecher der Anlieger zu Wort, die eine ebenso ausführliche Stellungnahme zum Thema abgegeben haben. Die Sylter Zeitung berichtet entsprechend in ihrer heutigen Ausgabe über die Skepsis der Anwohner zu dem geplanten Projekt. Diese Meinung der beiden Sprecher der gut drei Dutzend Anlieger ist angesichts der mehr als 700 Teilnehmer der Groß-Demonstration für die Realisierung des Multiparks eine Minderheitenmeinung. Aber auch und gerade Minderheiten stehen unter dem besonderen Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates. Ergo: Als überzeugte Demokraten sehen wir als Verantwortlliche für Verlag und Redaktion keinen Grund, über die Skepsis der Anlieger nicht zu berichten.
Wir drucken an dieser Stelle ihren Beitrag in Form einer Pressemitteilung ab. Für uns stellt sich nicht die Frage, ob wir die Auffassung der Anwohner vertreten. Für uns stellt sich aber sehr wohl die Frage nach der Legitimität des Statements. Und die ist aus unserer Sicht gegeben.

Die Pressemitteilung:

„Die Anlieger des Syltstadions sind Befürworter eines multifunktionalen Sportparks für alle. Aus lärmtechnischen und gestalterischen Gründen lehnen die Anlieger aber einen Skaterpark in der geplanten Dimension und Form ab. Das heißt nicht, dass ein Skaterpark im Rahmen eines multifunktionalen Sportparks grundsätzlich abgelehnt wird, aber er sollte kleiner sein, weniger Hindernisse haben und zumindest zum Teil überdacht sein.‘
In diesem Zusammenhang fordern die Anlieger, dass vor Beginn irgendeiner Baumaßnahme die Erstellung eines Gesamtgutachtens und eine Anpassung der Bauleitplanung für den gesamten Sportpark stehen muss, um diesen dann auch als Gesamtprojekt umsetzen zu können. Wir wünschen uns an dem Standort einen Multipark mit einem breiten Angebot für viele Nutzer. Was wir aber nicht wollen, ist ein Multipark, in dem die Skater zu sehr dominieren. Außerdem wollen wir – entgegen vielen Gerüchten auf der Insel – keinen Hotel- oder Wohnungsbau auf dem Gelände.‘
Kritisiert wird von den Anliegern im Zusammenhang mit der Vorplanung vor allem die Inselverwaltung: Das gesamte Syltstadion ist nach ihren Angaben baurechtlich als Sportstätte ausgewiesen. ,Die Gemeindevertretung hat aber am 6. November 2019 den Bau eines ersten Abschnitts für einen Rollsportpark de facto als Freizeitanlage beschlossen‘, betonte der ehemalige Anwohner und immer noch Begleiter des Projekts auf Seiten der Anlieger, Andreas Dobrzinski. ,Die Verwaltung hat am 21. April 2020 einen Bauantrag für einen Rollsportpark, Abschnitt 1, als Freizeitstätte gestellt.‘
Nach Gesprächen zwischen Anliegern, Gemeinde und Bauaufsicht des Kreises sowie dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), bei dem es um den Lärmschutz ging, habe die Gemeinde am 10. Februar 2021 mit einem dritten, erheblich verbesserten, aber nach Ansicht der Anlieger noch immer nicht zutreffenden Lärmprognosegutachten den bisherigen Bauantrag ergänzt. Dobrzinski: ,Der Kreis hat nun nach Würdigung der Rechtslage und in Anpassung an den rechtsgültigen Bebauungsplan den 1. Bauabschnitt des Rollsportparks als Sportstätte und nicht als Freizeitanlage genehmigt. Bis hierhin ist die Verzögerung bei der Umsetzung des Multiparks in erster Linie auf den baurechtlichen Konflikt zwischen Sportgelände und Freizeitgelände und somit auf die Planung der Verwaltung zurückzuführen. Und: Dieser Bauantrag entspricht nicht mehr dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 6. November 2019.‘
Ende November vergangenen Jahres hat die Gemeinde Sylt nach Informationen Dobrzinskis im Zusammenhang mit der Baugenehmigung eine Verzichtserklärung abgegeben, wonach lediglich Trainingsaktivitäten und schalltechnisch vergleichbare Sportaktivitäten im Bereich der Leichtathletk im Syltstadion ausgeübt werden dürfen. ,Dies ist schriftlicher Bestandteil der Baugenehmigung. Die Genehmigung als Sportstätte bedingt zusätzlich eine Einzäunung, mit welcher die Anlage in der Nachtzeit verschlossen wird. Und da es sich um eine Sportanlage handelt, ist die Benutzung ausschließlich für Schüler während des Unterrichts und Vereinsmitglieder vorgesehen. Diese Einschränkungen werden wohl erst durch eine Anpassung der Bauleitplanung zum Teil oder ganz aufgehoben werden können.‘
Zuletzt: Mitte März hat nach Angaben Dobrzinskis ein Gespräch zwischen Vertretern der Anlieger, der Gemeindeverwaltung und Vetretern aus der lokalen Politik stattgefunden. ,In diesem Gespräch konnte keine rechtsverbindliche Zusage zur Verbesserung des Lärmschutzes durch Teilüberdachung oder den Bau einer Halle gemacht werden. Von einem Entgegenkommen gegenüber den Anliegern zu sprechen, wäre verfrüht. Die Anlieger haben somit keinen Grund, den Widerspruch, der sich ausschließlich gegen das Lärmgutachten richtet, und den Eilantrag auf sofortige Wirkung zurückzuziehen. Widerspruch und Eilantrag sind gutes Recht der Anlieger. Dies als unredlich zu bezeichnen, ist nach unserer festen Überzeugung äußerst befremdlich.‘
Die Gemeinde habe selbstverständlich immer die Planungs- und Gestaltungshoheit. ,Betroffene Anlieger haben dabei immer das Recht, ihre Bedenken auch mit Rechtsmitteln vorzutragen – egal, ob es beispielsweise um den Bau von Straßen, Fahrradwegen oder Skaterparks geht‘, so Dobrzinski abschließend.“


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 19.04.2022
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