Kontrolle von Ferienwohnungen durch den Kreis
Mehr Luft für Gemeinden
Foto: PixabayKreis Nordfriesland/Insel Sylt. „Die Zahl der Ferienwohnungen in den touristischen Schwerpunktgebieten des Kreises muss begrenzt werden“, schreibt der Kreis in einer Pressemitteilung. Landrat Florian Lorenzen und Kreisbaudirektor Burkhard Jansen freuen sich, dass Vertreter der Wirtschaft, wie beispielsweise die Sylter Unternehmer, dies anerkennen. Jansen hat in den vergangenen Tagen mit vielen Menschen über das Thema gesprochen. „Den meisten ist auch bewusst, dass nicht alle ungenehmigt entstandenen Nutzungen nachträglich legalisiert werden können“, unterstreicht er. Er und Lorenzen erkennen zudem in allen Tourismusorten ernsthafte Bemühungen der Kommunalpolitik, über städtebauliche Rahmenpläne und Bebauungspläne geordnete Zustände herzustellen. Aufgabe des Kreises als Baubehörde ist es, diese gemeindlichen Planungen anschließend über Bau- und Nutzungsgenehmigungen bzw. -untersagungen mit Leben zu erfüllen.
„Die Diskussionen der jüngsten Zeit haben uns gezeigt, dass die Gemeinden zwar bereit sind, gemäß der Rechtslage mit den Planungsprozessen zu beginnen, aber teils etwas mehr Zeit dafür benötigen. Um den bestehenden Druck nicht noch zu erhöhen, werden wir uns bei den Kontrollen deshalb in den nächsten ein bis zwei Jahren auf die Gebiete konzentrieren, in denen die Gemeinden ohnehin bei ihren bestehenden planerischen Festsetzungen bleiben wollen“, erklären Lorenzen und Jansen. Der Kreis werde auf die Gemeinden zugehen, um für diesen Zeitraum eine abgestimmte Vorgehensweise zu finden.
Zum Hintergrund: Auch auf Sylt werden zahlreiche Wohnungen, die als Dauerwohnraum genehmigt und errichtet wurden, als Ferienwohnungen genutzt. Dort gibt es keine gesunde Mischung aus Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Wohnraum für die Einheimischen mehr. „Jeder Ort und jede touristische Destination ist aber zwingend darauf angewiesen, dass es Wohnraum für alle Bedarfe gibt“, betont Kreisbaudirektor Jansen. Die durch das Missverhältnis entstandenen städtebaulichen Spannungen sind so erheblich geworden, dass der Kreis als Bauaufsichtsbehörde aus bauordnungsrechtlichen Gründen tätig werden muss. Aufgrund der Größe des Gebiets geht er von einem Zeithorizonat von zehn Jahren aus, bis alle betroffenen Baugebiete geprüft sind und die Rechtslage flächendeckend umgesetzt ist.
Einige Gemeinden und Vermieter wünschen sich die Festsetzung eines klaren Stichtages, die bewirken soll, dass alle davor begonnenen unzulässigen Nutzungen als Ferienwohnung automatisch legalisiert werden.
Doch sowohl der Kreis als auch die oberste Bauaufsicht im Innenministerium sind nach rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass es keine gerichtsfeste Möglichkeit einer Stichtagslösung gibt. Foto: pixabay
Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 20.03.2024