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Sozialausschuss debattiert über Unterkünfte für Flüchtlinge

Keine Konkurrenz um Wohnraum

Foto: Heiko Wiegand Spielt in der Frage, wo und wie Flüchtlinge künftig unterzubringen sind, keine unwichtige Rolle: das Kommunale Liegenschafts-Management (KLM). Auch als Problemlöser? So steht es zumindest auf diesem KLM-Auto.

Gemeinde Sylt. In den Landesunterkünften in Schleswig-Holstein sind aktuell insgesamt 4.087 Menschen untergebracht, davon 256 aus der Ukraine. Das teilt das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge mit. Wie viele Menschen noch in diesem oder im nächsten Jahr nach Deutschland kommen – niemand vermag das vorherzusagen. „Wir haben alle keine Glaskugel“, sagte Bürgermeister Nikolas Häckel am Montagabend im Sozialausschuss der Gemeinde.
Doch dass sich Sylt auf weitere Flüchtlige vorbereiten muss, steht außer Frage. So diskutierte der Aussschuss, wie und wo die Menschen kurz-, mittel-, und langfristig untergebracht werden könnten. „Wir wollen keine Konkurrenz um geförderten Wohnraum aufkommen lassen“, machte Häckel deutlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind 223 Menschen durch die Verwaltung in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Der Kreis Nordfriesland rechnet damit, dass rund 500 Personen noch auf die Kommunen verteilt werden müssen – für Sylt wären das somit rund 60 weitere Menschen, die unterzubringen sind.
Verschiedene Unterkünfte des Kommunalen Liegenschafts-Managements (KLM) sind in ihrer Nutzungsdauer begrenzt, sodass hierfür ab Dezember 2023 bzw. 2024 ein Ersatz gefunden werden muss. Auch größere Wohneinheiten für 100 bis 150 Personen wären denkbar. Dass es zu Konflikten oder Spannungen zwischen den Flüchtlingen und alteingesessenen Einwohnern kommen könnte, hält Häckel für nicht wahrscheinlich. „Aktuell ist die Situation positiv. Es gibt keine Konflikte oder Spannungen.“

Den Ausschussmitgliedern ist natürlich bewusst, wie sensibel das Thema Wohnraumbeschaffung ist, denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist seit Jahren stark angespannt. Drei verschiedene Varianten, wie die Flüchtlige untergebracht werden könnten, lagen dem Ausschuss vor:
1. Die Unterbringung der Flüchtlinge soll in gemischt zentraler-dezentraler Form erfolgen. Die erforderlichen Kapazitäten werden
a. primär aus dem kommunalen Wohnungsbestand (KLM) sichergestellt oder
b. von Dritten angemietet oder
c. in vorhandenen Liegenschaften auf Sylt gegebenenfalls durch Umgestaltung bereitgestellt
oder
d. neu errichtet.
2. Die Unterbringung der Flüchtlinge soll in dezentraler Form erfolgen. Die erforderlichen Kapazitäten werden
a. primär aus dem kommunalen Wohnungsbestand (KLM) sichergestellt oder
b. von Dritten angemietet.
3. Die Unterbringung der Flüchtlinge soll in zentraler Form erfolgen. Die erforderlichen Kapazitäten werden
a. primär aus dem kommunalen Wohnungsbestand (KLM) sichergestellt oder
b. von Dritten angemietet oder
c. in vorhandenen Liegenschaften auf Sylt gegebenenfalls durch Umgestaltung bereitgestellt
oder
d. neu errichtet.

Der Ausschuss war sich einig, dass ein Neubau auf keinen Fall in Frage kommt und entschied sich einstimmig für eine dezentrale Unterbringung. Für die weiteren Planungen wurde eine Personenanzahl von 400 zugrundegelegt. Allerdings fiel es dem Ausschuss schwer, eine Zahl festzulegen, da man eben nicht vorsehen kann, wie sich die Flüchtlingsströme entwickeln.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 22.11.2022
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