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Die Innenministerin zu Gast auf Sylt

Gegen Straftaten gehen wir vor

Foto: Heiko Wiegand Nach dem Termin im Sylter Polizeirevier im Gespräch mit den Medien: Landes-Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

Insel Sylt. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat am vergangenen Donnerstag ein konsequentes Vorgehen gegen Mitglieder der sogenannten Letzten Generation angekündigt. Nach einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Verwaltung und Politik auf Sylt machte sie deutlich, dass Schleswig-Holstein die Taten der Aktivistinnen und Aktivisten nicht duldet: „Die Meinungsfreiheit ist ein unverzichtbares Gut. Sie ist ein Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und ein Recht, das es zu schützen gilt. Es ist aber genauso unsere Pflicht dafür zu sorgen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Es werden Straftaten begangen und gegen die gehen wir konsequent vor. Das sind wir allen Menschen schuldig, die sich an die Regeln in unserem Land halten.“

Die Landespolizei habe bei den bisherigen Blockaden von Straßen in Schleswig-Holstein hervorragend, schnell und konsequent reagiert, dabei jedoch die Verhältnismäßigkeit nicht aus dem Blick verloren, so die Ministerin. Deswegen seien die Auswirkungen dieser Störaktionen bisher überschaubar geblieben. „Mittlerweile haben die Aktionen auf Sylt und in Neustadt in Holstein aber eine neue Qualität erreicht. Deshalb ist der Rechtsstaat gefordert, konsequent alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung auszuschöpfen. Vorsätzlich Eigentum zu beschädigen und Straftaten zu begehen, werden wir nicht tolerieren. Ich stehe hierzu auch im regelmäßigen Austausch mit der Justizministerin. Es ist vorgesehen, dass die Verfolgung der Aktionen der sogenannten ,Letzten Generation‘ polizeilich konzentriert und dadurch beschleunigt bearbeitet werden; dafür ermittelt der Staatsschutz zentralisiert.“ Die Polizei trage zudem so schnell wie möglich alles zusammen, um eine Grundlage für das jeweils anstehende Strafverfahren zu schaffen.
Außerdem, so heißt es nach dem Gespräch der Ministerin in Westerland aus dem Innenministerium, wurde in einem weiteren Schritt die polizeiliche Präsenz auf Sylt an die Lage angepasst. In einer Pressemitteilung heißt es: „Seit Februar gibt es eine Handlungsanweisung zum Umgang mit Festklebeaktionen durch Klimaaktivisten. Diese Handlungsanweisung wird derzeit überarbeitet und an die geänderte Lage angepasst. Die Handlungsanweisung der Polizei zum Umgang mit diesen Aktionsformen wird zu einem landeseinheitlichen Rahmenbefehl fortgeschrieben, um ein abgestimmtes, schlagkräftiges Handeln zu gewährleisten. Aufenthaltsverbote für Sylt sind bereits verhängt worden. Bei Widersetzen und zur Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes kommt eine Ingewahrsamnahme in Betracht. Diese wurde auch schon angedroht.“
Überdies bereite sich Schleswig-Holstein konkret darauf vor, in geeigneten Fällen bei den zuständigen Gerichten den Antrag zu stellen, Aktivisten zur Verhinderung weiterer Straftaten in Präventivgewahrsam zu nehmen. Die Voraussetzungen dafür seien hoch. Denn es handele sich im Rechtsstaat als ultima ratio um ein „scharfes Schwert“, dessen Einsatz sorgfältig abgewogen sein müsse. „Gleichwohl hat der Staat die Pflicht, alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Gefahrenabwehr zu prüfen und selbstverständlich auch einzusetzen. Letztlich bedürfe es immer einer Einzelfallprüfung vor Ort. „Insofern werden wir, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die entsprechenden Ingewahrsamnahmen auch vornehmen. Darauf sind wir vorbereitet.“
Zudem habe das Landeskriminalamt einen Überblick über den in Schleswig-Holstein involvierten Personenkreis. In diesem Zusammenhang werde bezüglich aller mit Aktionen der sogenannten „Letzten Generation“ in Schleswig-Holstein bekannt gewordenen Personen geprüft, ob es Hinweise auf erneute Tatbegehung gebe – dadurch solle hinter die Strukturen der Letzten Generation geblickt werden.
Das Landeskriminalamt steht mit den Staatsschutzabteilungen der Länder in engem Informationsaustausch. „In den landeseigenen Informationssystemen sind die polizeilichen Erkenntnisse über die Akteure recherchierbar und auch vor Ort abrufbar“, heißt es in der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Innenministerin abschließend.


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 27.06.2023
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