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Gemeindevertretung List debattierte über Abriss des Alten Gasthofs

Ereignisse sollen singulär bleiben

Foto: Lars Schmidt Mehr als 500 Menschen waren Anfang Januar gekommen, um gegen den Abriss des Alten Gasthofs zu protestieren.

List. Auch 35 Tage nach dem Abriss des Alten Gasthofs in List bewegt die Einebnung des 372 Jahre alten Gebäudes die Gemüter im Inselnorden – sowohl in der lokalen Politik als auch in der Bürgerschaft. So kamen am vergangenen Donnerstag rund 30 Menschen in die jüngste Sitzung der Gemeindevertretung. Im Mittelpunkt des Abends standen die Fragen, wie es zu den Ereignissen des 30. Dezember 2022 in der Alten Dorfstraße kommen konnte. Und wie der Abriss hätte verhindert werden können. Vor allem Margot Böhm von den Grünen als auch Manfred Koch vom SSW äußerten Kritik an Bürgermeister Ronald Benck. Dieser hatte eine Zusammenfassung der Ereignisse vorbereitet, die chronologisch weit zurückreichte. Damit wollte der Bürgermeister zeigen, dass sich die Gemeinde bereits seit einem halben Jahrzehnt mit Fragen rund um das Thema Denkmalschutz beschäftigt habe.

Schließlich habe auch die Langatmigkeit des Kreises dazu geführt, dass der Abriss nicht habe gestoppt werden können.
Kritische Nachfragen gab es sowohl aus der Gemeindevertretung als auch aus dem Auditorium. Beispielsweise wurde gefragt, warum Ronald Benck nicht am Abrisstag die Polizei gerufen hat. Und warum es acht Monate dauerte, bis der Satzungsbeschluss über den betreffenden Bebauungsplan veröffentlicht und damit rechtskräftig wurde.

Bürgermeister Ronald Benck wollte die Vorwürfe an diesem Abend nicht auf sich sitzen lassen. „Als der Alte Gasthof abgerissen wurde, haben zig Leute am Alten Gasthof gestanden. Nicht einer hat gesagt, ,Ruf die Polizei!‘ Niemand hat etwas getan, aber später wurden kluge Interviews gegeben und alle haben‘s dann besser gewusst!“

Nach den Streitereien über Ereignisse, die mehr als einen Monat in der Vergangenheit liegen, kriegten die Gemeindevertreter dann aber doch noch die Kurve. Man einigte sich auf einen grundsätzlichen Beschluss um zu verhindern, dass sich ein ,Fall Alter Gasthof‘ wiederholen könnte. Darüber hinaus soll ein Rechtsgutachten klären, ob und wie man gegen den Eigentümer vorgehen kann. Der Beschluss integriert bereits zuvor gestellte Anträge der SPD und einen Antrag der Grünen und dem SSW. Zum Inhalt: Die Kieler Kanzlei Brock-Müller-Ziegenbein wird damit beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Damit soll geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den Bebauungsplan, der auch den Alten Gasthof umfasst, neu aufzustellen und zu überarbeiten, um den Eigentümer möglicherweise zum Wiederaufbau des Hauses und/oder zur Gastronomie-Nutzung zu zwingen. Denn, so heißt es wörtlich im Antrag, „die Voraussetzungen, unter denen der B-Plan 59 erstellt wurde, haben sich geändert“.

Überdies einigten sich die Gemeindevertreter einhellig darauf, „den gesamten Ort Schritt für Schritt“ zu überplanen, in Aufstellung befindliche Bebauungspläne daraufhin nachzujustieren und bereits festgesetzte B-Pläne und die Erhaltungssatzungen zu überprüfen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Die Gemeinde List auf Sylt setzt alles daran, weder ungebremsten neuen Ferienwohnungsbau zuzulassen, noch die Umwandlung von Dauerwohnungen oder gastronomischen Nutzungen in Ferien- oder Zweitwohnungen.“


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 07.02.2023
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