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Diskussion um Bestandsferienwohnungen

Eine vierstellige Zahl illegal?

Foto: Wybke Wiegand Der Kreis schätzt, dass eine vierstellige Zahl an Bestandsferienwohungen auf Sylt nicht in der Nutzung genehmigt sind. Nun Kommt Kritik aus Morsum.

Insel Sylt. Urlaub auf Sylt – unvergessliche Naturerlebnisse, erholsame Weite, wunderschöne Strände, gesunde Luft und ein Bad in der Nordsee … egal, ob es nun das gesunde Klima ist, die kulturellen Sehenswürdigkeiten oder die einmalige Natur, zahlreiche Menschen verbringen jedes Jahr an den hiesigen Stränden die schönste Zeit des Jahres – und leben in den vielen Ferienwohnungen oder Hotels.
Im März hat die Gemeinde Sylt einen Paradigmenwechsel beschlossen: Durch das Beherbergungskonzept wird der Bau neuer Ferienwohnungen untersagt und Dauerwohnraum für Insulaner festgeschrieben. Die Folge des neuen Konzeptes: Der Kreis Nordfriesland überprüft, ob Wohnraum nur gemäß des Bebauungsplans genutzt wird. Das könnte bedeuten, dass Eigentümer die Vermietung von baurechtlich nicht genehmigten bestehenden Ferienwohnungen einstellen müssten.

Was das für Ortsteile der Gemeinde Sylt wie beispielsweise Morsum heißt, wird verstärkt diskutiert, wie der Leserbrief von Alfred Bartling an unsere Redaktion belegt. Es geht dabei auch um Vermietungen von Wohnungen an Gäste in „reinen Wohngebieten“. Wären diese Ferienwohnungen illegal, wäre das ein erheblicher Einschnitt für diese Orte. Alfred Bartling schätzt, dass etwa 90 Prozent der Morsumer dann nicht mehr an Gäste vermieten dürften (siehe Leserbrief unten). Auf Nachfrage der Sylter Zeitung antwortete der Kreis, dass „wahrscheinlich auf der Insel Sylt insgesamt eine vierstellige Zahl an Bestandsferienwohnungen nicht in der Nutzung/oder im Maß genehmigt sind.“
Liegt eine Baugenehmigung für die Nutzung einer Wohnung zu Ferienwohnzwecken vor, darf diese so vermietet werden. Ob in Wohngebieten nachträglich Baugenehmigungen für Ferienwohnungen erteilt werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Prüfung jeder einzelnen Ferienwohnung in den Tourismusgebieten – also nicht nur Sylt – hängt davon ab, wie viele Wohnungen geprüft werden müssen, wie aufwendig der Einzelfall ist und wie viel Personal des Kreises zur Verfügung steht. Dazu sollen die betroffenen Gemeinden die Möglichkeit bekommen, die Bebauungspläne so zu ändern und anzupassen, dass die bisher illegalen Ferienwohnungen legal werden können, sofern das planungsrechtlich möglich ist.
Die rechtswidrige Vermietung einer Ferienwohnung kann mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Vermieter bezogen hat. Der Kreis betont ausdrücklich, dass „das primäre Ziel des Kreises die Beendigung der illegalen Nutzung und nicht das Verhängen von Bußgeldern ist.“ Es werden deshalb mit Augenmaß agiert und im Dialog mit den Betroffenen, so der Kreis. Bisher sind auf der Insel nur Nutzungsuntersagungen von Wohnungen aufgrund von brandschutzrechtlichen oder anderen baurechtlichen Mängeln angedroht bzw. erlassen worden. Auch Ferienwohnungen waren hiervon betroffen. Betrifft der Rechtsverstoß die Zweckentfremdung zu Ferienwohnungen, sei eine „zeitlich eng befristete Duldung“ möglich – bedeutet, dass die Vermietung innerhalb einer bestimmten Frist einzustellen wäre. Sollte die Ferienvermietung in Morsum eingeschränkt werden, befürchtet Alfred Bartling „negative Auswirkungen auf das Dorfleben“, beispielsweise auf die dörfliche Infrastruktur.

Leserbrief

„Müssen sich die Morsumer Sorgen machen?“

Über die möglichen Folgen des Beherbergungskonzeptes für die Ortsteile der Gemeinde Sylt macht sich dieser Leser Sorgen:

„In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde auch das von der Gemeinde beschlossene Beherbergungskonzept und seine Folgen für Morsum angesprochen.
Viele Bürger gingen damals davon aus, dass das neue Konzept etwas Gutes ist, durch das eine Zunahme von Vermietobjekten nicht mehr erfolgen, zumindest aber vermindert werden könnte. Nachdenklich wurden die Ersten erst, als die Amtsgemeinden sich gegen ein solches Beherbergungskonzept aussprachen. Denn eine Folge ist: Es wird vermehrt geprüft, ob eine Vermietung von Ferienwohnungen an Gäste in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen ,reinen Wohngebiet‘ überhaupt gestattet ist.
Wäre das nicht erlaubt, hätte das gravierende Folgen für Morsum – geschätzt 90 oder mehr Prozent der Morsumer dürften dann nicht mehr an Gäste vermieten.
Auch wenn viele der Meinung sind, dass es soweit nicht kommen wird, sollten sie das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. In St. Peter-Ording erhielten Vermieter in ähnlichen Fällen vom Kreis eine sofortige Nutzungsuntersagung.
Sie sollten innerhalb von 14 Tagen die Vermietung einstellen. Erst nachdem sie auf ihr Klagerecht verzichtet hatten, wurde ihnen zugestanden, ihre Gästevermietung noch bis zum Saisonende fortzuführen. Sollte die Vermietung von Ferienwohnungen auch in Morsum eingeschränkt werden, hätte das erhebliche negative Auswirkungen auf das Dorfleben und auf die Infrastruktur – im besonderen für den ,MarktTreff‘ mit dem Edeka-Markt, für die Gastwirtschaft ,Wie Zuhause‘ und für den Bäcker. Da das Berherbergungskonzept für Westerland vermutlich keine so großen Einschränkungen bringen wird wie für die Dörfer, sollten die betroffenen Ortsbeiräte möglichst schnell bei der Gemeinde vorstellig werden, um Klarheit über die zukünftige Vermietung in ihren Dörfern zu bekommen. Negative Auswirkungen des eigentlich doch gut gemeinten Beherbergungsgkonzeptes könnten dadurch vielleicht etwas abgemildert werden.“
Alfred Bartling, Morsum


Geschrieben von: Nicole Lütke / veröffentlicht am: 15.08.2023
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