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Bürgermeister Ronald Benck entgegnet Auffassung von Lars Schmidt zum Dünenpark

Ehrabschneidende Begriffe

Foto: Ronald Benck Ronald Benck ist im sechsten Jahr Bürgermeister der nördlichsten Gemeinde Deutschlands.

Insel Sylt.(red/hwi) Zum Advertorial des Bürgermeisterkandidaten Lars Schmidt (Zukunft.) in der „Sylter Zeitung“ vom 13. Januar 2021, Seite 3, schrieb der Lister Bürgermeister Ronald Benck eine Entgegnung, deren Inhalt wir an dieser Stelle abdrucken:

„1. Was sollen die Schlagworte ,Ausverkauf‘, ,Massentourismus‘, ,ökologischer Raubbau‘, ,fragwürdige Geschäfte‘ und ,krumme Verträge‘ bedeuten? Massentourismus? In jedem einzelnen Jahr werden in Westerland mehr Ferienwohnungen geschaffen als einmalig durch den Dünenpark. Ökologischer Raubbau im Zusammenhang mit der Konversion einer militärisch vorgenutzten Fläche ist natürlich unangemessen. Immerhin wird im Dünenpark – verglichen mit der vorherigen Nutzung – netto sogar Fläche entsiegelt. Ein vergleichbares Wärme- und Energiekonzept ist mir ebenfalls nicht bekannt. Und fragwürdige Geschäfte und krumme Verträge sind ehrabschneidende Begriffe, die in diesem Zusammenhang nicht gerechtfertigt und falsch sind.

2. Die Aussage ,Druck von ganz oben‘ ist falsch – vielleicht kann Herr Schmidt das mal konkretisieren.

3. Die ,zusätzliche Verkehrsbelastung‘ ist gutachterlich untersucht worden und nicht vorhanden.
4. Eine Verdrängung von Kleinvermietern findet nicht statt, solange der geschaffene Wohnraum nicht einmal im Ansatz die nachgewiesene Nachfrage von zirka 2.500 Wohnungen deckt. Die Gegenfrage sei aber erlaubt: Sind Vermieter, die Mieten von 17 Euro aufrufen, schätzenswerter als Mieter, die diese Mieten bezahlen müssen?

5. Die Vernichtung von Dauerwohnraum hat weder etwas mit dem ROV noch mit dem Dünenpark zu tun. Vielmehr beruht die Vernichtung von Dauerwohnraum größtenteils auf dem Profitdenken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die ihre vormals als Dauerwohnraum genutzten Wohnungen an Eigentümer verkauft, die diese Wohnungen als Zeit- oder Ferienwohnung nutzen. Das will ich gar nicht bewerten, aber wenn Schmidt das so verwerflich findet, muss er dagegen vorgehen. Hat er das jemals versucht?

6. Die ,Mogelpackung‘ des Vertragswerks Dünenpark und die angeblich im Kleingedruckten versteckten Gefahren begründet Schmidt mit der angeblich nur 30-jährigen Absicherung des Dauerwohnens. Die Aussage ist inhaltlich falsch. Das Dauerwohnen für Insulaner ist durch den B-Plan, dingliche Sicherungen, Erbaurechtsverträge etc. abgesichert. Schmidt verwechselt hier die Absicherung des Dauerwohnraums mit der Festschreibung der Miethöhen. Diese ist zeitlich befristet und orientiert sich an den Regelungen des Landes Schleswig-Holstein.

7. Die Aussage, nur gemeindeeigene Wohnungen schützten dauerhaft vor Spekulation, ist naiv. Das Sicherungskonzept des Dünenparks versetzt die Gemeinde List in eine eigentümerähnliche Stellung, ohne dass die Gemeinde dafür Kapital und Steuergelder aufwenden muss. Und weiß Schmidt eigentlich, wieviele Kommunen in den vergangenen Jahren ihre eigenen Wohnungsbaugesellschaften privatisiert haben oder diese wegen wirtschaftlicher Probleme privatisieren mussten? Was ist denn daran dauerhaft?“


/ veröffentlicht am: 20.01.2021
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