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SPD für Beibehaltung der Ausbaubeiträge mit Entlastungsfaktor

Bürger müssen weniger zahlen

Foto: Peter Marnitz Um die Anlieger von den Kosten einer Baumaßnahme an einer Straße zu entlasten, soll die Bemessungsgrundlage um 15 Prozent reduziert werden.

Insel Sylt. Die Straßenausbaubeiträge, mit denen sich die Anlieger an den Kosten der Sanierung ihrer Straßen, abgestuft nach der Nutzungsart, beteiligen müssen, sind nicht erst nach der privaten Initiative eines Anliegers in Keitum Gegenstand der politischen Diskussion in der Gemeinde Sylt.

Eine neue Satzung wird noch in diesem Jahr verabschiedet, wobei sich abzeichnet, dass die Bemessungsgrundlage um 15 Prozent reduziert wird. Ein Beispiel: Bei einer Ausbaumaßnahme von angenommen 1.000.000 Euro Investitionskosten müssten die Anlieger bei einer Durchgangsstraße 552.000 Euro aufbringen statt 650.000 Euro – entsprechend erhöht sich der Anteil der Gemeinde. „Ich könnte mir eine weitere Absenkung der Bemessungsgrundlage in 2023 vorstellen“, so der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerd Nielsen, „sofern die Haushaltslage der Gemeinde dies zulässt.“
Die Gemeinde stehe vor gewaltigen Investitionen wie dem Bau des Multiparks, der Sanierung des Sportzentrums, dem Wohnungsbau und vielleicht auch der Verwaltungszentralisierung – und das in einer Krisenzeit, in der kaum eine gesicherte Prognose über Einnahmen möglich ist.

Eine Reduzierung der Ausbaubeiträge für die Anlieger hat zur Folge, dass die Gemeinde entweder Ausgaben in anderen Bereichen – auch gegebenenfalls freiwillige Zahlungen an soziale Einrichtungen – kürzen oder Einnahmen über die Erhöhung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer kompensieren muss. „Auch nach der angestrebten ersten Reduzierung der Bemessungsgrundlage bleibt die Frage zu klären, ob es weiterhin eine Gerechtigkeitslücke gibt, die zu korrigieren wäre. Hier sind alle Fraktionen in der Gemeinde aufgefordert, miteinander einen breiten Konsens zu finden“, so Peter Marnitz , Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Sylt. Zusätzlich wäre zu berücksichtigen, dass Anlieger – auch Teil der neuen Straßenausbausatzung – sehr weitgehende Stundungsmöglichkeiten erhalten. „In die Diskussion muss auch einfließen, dass die privaten Immobilienbesitzer gewaltige Wertsteigerungen verbuchen konnten – und diese steuerfrei“, so Peter Marnitz abschließend.


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 08.11.2022
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