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Sölring Foriining und Sylter Zeitung präsentieren ersten Wahlprüfstein

Den Denkmalschutz ausweiten

Foto: oh

Insel Sylt. In 54 Tagen, am Sonntag, 14. Mai, ist Kommunalwahl in Schleswig-Holstein. Und damit auch auf Sylt. Die Sölring Foriining hat anlässlich der Wahl in enger Zusammenarbeit mit der Sylter Zeitung Wahlprüfsteine für die Parteien bzw. Fraktionen in der Gemeindevertretung Sylt vorbereitet. Mit diesen Wahlprüfsteinen können sich die Leserinnen und Leser unserer Zeitung darüber informieren, wie sich die zur Wahl stehenden Parteien zu wesentlichen Fragen der Sölring Foriining positionieren. Wir beginnen heute mit dem ersten Wahlprüfstein:

1. Ausweitung Denkmalschutz auf Sylt
Die Sölring Foriining setzt sich satzungsgemäß für den Denkmalschutz der Insel Sylt ein. Welche Strategie schlägt Ihre Partei vor, um die bislang noch nicht unter Schutz gestellten und akut gefährdeten materiellen Kulturgüter der Insel zu bewahren? Welche personellen und organisatorischen sowie finanziellen Mittel wollen sie dazu bereitstellen?

Die Antworten der Parteien zu dieser ersten Frage in unserem heutigen Überblick:

CDU
Als CDU der Gemeinde Sylt setzen wir uns für den Denkmalschutz ein. Wir möchten, dass anerkannte Denkmäler und bislang nicht unter Schutz gestellte historische Gebäude auf der Insel erhalten bleiben. Die Ausweitung des Denkmalschutzes ist hierfür notwendig. Wir fordern die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Beseitigung von Gebäuden, die einer Erhaltungssatzung unterliegen. Noch nicht unter Schutz stehende historische Gebäude sollen bis zu ihrer endgültigen Sicherung durch den Denkmalschutz eine vorläufige Unterschutzstellung erhalten. Diese Maßnahmen müssen Hand in Hand mit einer personellen Aufstockung im Bereich der Denkmalpflege und einer drastischen Erhöhung der Bußgelder bei Zuwiderhandlungen von Bauherren gehen. Da der Denkmalschutz auf Kreis- und Landesebene angesiedelt ist, haben wir uns über die CDU-Kreistagsfraktion für eine Resolution an das Land Schleswig-Holstein stark gemacht, damit Regelungslücken im Bau- und Denkmalschutzrecht umgehend geschlossen werden.

SPD
Am Anfang muss die Kommunikation aller Beteiligten stehen. Selbstverwaltung und Verwaltung sollten in regelmäßigem Austausch mit den ehrenamtlichen Denkmalschützern stehen. Da die kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung rechtlich nur begrenzten Einfluss auf den direkten Schutz materieller Kulturgüter haben, müssen gemeinsam Wege gefunden werden, vor Ort in der Gemeinde die Schutzbestrebungen der Sölring Foriining aktiv zu unterstützen. Wir sehen es als notwendig an, in der Verwaltung einen Ansprechpartner für Denkmalschutz zu installieren. Grundsätzlich nutzen wir die Kontakte zu unserer Landtagsfraktion, um Initiativen zur „Verschärfung“ des Denkmalschutzes auf den Weg zu bringen. Die unter der konservativen Landesregierung im Bereich der Ministerin Prien erfolgte „Aufweichung“ der Schutzregeln, die letztendlich mit Rücksicht auf Grundbesitzer erfolgte, muss unbedingt wieder einem am Gemeinwohl und der historischen Identifikation orientierten Regelwerk weichen.

SSW
Der Abriss des alten Gasthofs hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Schutz auf allen Ebenen des politischen und verwaltungsseitigen Handelns mitzudenken. Dringend muss eine Vernetzung stattfinden, um für die Bedeutung zu sensibilisieren. Eine Liste aktuell gefährdeter Anlagen sollte allen Akteuren zur Berücksichtigung bei ihren Tätigkeiten vorliegen. Diese könnte in Zusammenarbeit der Verwaltung, Behörden und Sölring Foriinig erstellt und gepflegt werden. So besteht bei der Prüfung von Anfragen und Bauanträgen besondere Aufmerksamkeit und die Information zur Schutzwürdigkeit kann an die Stellen gegeben und eine „Alarmbereitschaft“ geschaffen werden. Letztlich muss klar definiert sein, wer in akuten Fällen Ansprechpartner ist, über Behördenebenen hinweg. Politisch werden Hebel in Bewegung gesetzt, um die zeitnahe Bewertung von Anlagen zu erreichen und die Möglichkeit der Einrichtung eines vorläufigen Schutzstatus zu prüfen. Solch ein Antrag wurde vom SSW auf Landesebene gestellt.

Die Grünen
Zunächst stellen wir fest, dass der Denkmalschutz insular vertieft werden muss; das bedeutet, dass alle Aktivitäten zumindest insular gedacht werden müssen. Ein wirksamer Schutz kann ermöglicht werden durch eine effektivere Betreuung durch die Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis NF) zusammen mit den Gemeinden. Langfristig müssen im Kreis höhere Kapazitäten bereitgestellt werden. Da das dort kurzfristig absehbar nicht geschieht, bietet sich eine „TaskForce“ aus Unterer Denkmalbehörde, Gemeinden und Landschaftszweckverband bzw. Sölring Foriining an. Hier könnte ein zumindest befristetes Projekt mit Sondermitteln ausgestattet werden. Mit dem Ziel, die Denkmale zu erfassen, zu erhalten und ein Monitoring zu erstellen. Auch die Eigentümer könnten beraten werden.

SWG
Für die Aufstellung der Bebauungspläne sollen erhaltenswerte, ortsbildprägende und denkmalgeschützte Gebäude erfasst werden. Ihnen soll ein besonderer Schutz auferlegt bekommen. Das Denkmalamt ist hier mit einzubeziehen. Eine organisatorisch und personell besser aufgestellte Untere und Obere Denkmalschutzbehörde sollte unser aller Ziel sein! In der Stadtentwicklung hat die Gemeinde Sylt bereits drei zusätzliche Stellen ausgeschrieben.

Die Insulaner
Politik, Verwaltung und Vereine, aber ebenso touristische Institutionen müssen gleichermaßen bestrebt sein, einen wirkungsvollen Denkmalschutz wie auch die Erhaltungssatzungen als einen wichtigen Teil unserer Inselpolitik zu verstehen und einzufordern. Die rechtlichen Mittel stehen dafür zur Verfügung, man muss sie aber auch konsequent anwenden. Dabei sollten bei Verstößen wie in List oder Archsum bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine neuen Baugenehmigungen erteilt werden. Die Gemeinden sollten den Mut haben, zusammen mit Kreis und Land dies, wenn nötig, auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Die Lücken, die die Novellierung des aktuellen Denkmalschutzgesetzes erzeugt hat, müssen umgehend geschlossen werden. Dabei haben viele „kleine Denkmäler“ bis zu einer Neueinstufung ihren Schutz verloren. Hier muss unbedingt angesetzt werden, um Fälle wie den Alten Gasthof zu verhindern. Auch die Rolle des/der Denkmalschutzbeauftragten sollte deutlich mehr Gewicht und Rückendeckung durch Politik und Verwaltung bekommen.

Zukunft
Der Denkmalschutz auf Sylt ist vor allem von übergeordneten Instanzen und deren Gesetzen und Vorschriften abhängig. Eine alleinige Bereitstellung von finanziellen, personellen oder organisatorischen Mitteln durch eine Kommune würde somit nicht zwangsläufig eine erfolgreiche Durchsetzung von Denkmalschutzmaßnahmen garantieren. Es bedarf einer Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen verschiedenen Ebenen der Verwaltung, um den Erhalt von materiellen Kulturgütern auf Sylt sicherzustellen. Die Landespolitik muss es wollen und in Recht umsetzen. Eine gemeindliche Denkmalschutzpolizei ohne gesetzlich legitimierten Auftrag und ohne Befugnisse wäre nur ein teurer Zaungast des insularen Ausverkaufs. In List konnte der Bürgermeister trotz persönlicher Anwesenheit den Abrissbagger beim „200jährigen Gasthof“ nicht stoppen. Die Partei „Zukunft.“ und deren Mitglieder haben sich bereits mehrfach aktiv für Denkmäler eingesetzt, wie zum Beispiel beim „Englischen Kino“ oder dem „Denghoog“. Gleiches gilt für den Protest gegen das Abtragen einer Düne für ein Gesundheitshotel oder gegen das Megaprojekt „Dünenpark“. Auch „Zukunft.“ möchte gerne die kulturelle Identität der Insel erhalten, doch solange die politischen Mehrheiten von der Orts- bis zur Bundesebene so bleiben, wird sich leider am Vorrang der Wirtschaftlichkeit vor Denkmalschutz nichts ändern. Da bringen mehr Geld und Personal in der Gemeindeverwaltung auch nichts. Aktuell hilft nur ziviles bürgerliches Engagement durch Protest. Oder „Zukunft.“ wählen. Oder beides.


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 21.03.2023
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