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Gemeinsame Presseerklärung von SPD, Grünen, SSW und Zukunft

Widerstand gegen Amtsmodell

Foto: Ralf Roletschek Die Insel aus der Luft: Die SWG will morgen Abend in der Gemeindevertretung über das Amtsmodell diskutieren. SPD, Grüne, SSW und Zukunft lehnen das Modell ab.

Gemeinde Sylt. In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen die Fraktionen von SPD, Grünen, SSW und Zukunft. ihre ablehnende Haltung zum von der SWG beantragten Beitritt der Gemeinde Sylt zum Amt Landschaft Sylt dar. Die Befürworter des Amtsmodells behaupten, die Neukonstruktion der Sylter Verwaltung sei ein Schritt zu mehr insularer Einigkeit. „Dieses Ziel lässt sich mit der gültigen Amtsordnung Schleswig-Holsteins nicht erreichen. So sind nur wenige Aufgaben an das Amt übertragbar. Wesentliche, wie das Baurecht, bleiben zwingend in der Gemeinde. Damit treten für den Bereich Sicherung von Dauerwohnraum, der ja intensiv diskutiert wird, keinerlei Vorteile für die Inselgemeinden ein“, heißt es in der Pressemitteilung.

Im Gegenteil würde ein nicht direkt gewähltes Gremium geschaffen, bei dem Staatsrechtler aus Sicht der vier Fraktionen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hätten. „Grund dafür ist unter anderem, dass die Zusammensetzung der Mehrheitsverhältnisse im Amtsausschuss nicht mehr dem Wählerwillen entspricht“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Auf Sylt würde die bestehende Machtkonzentrationen weiter gestärkt und die Distanz zwischen Politik und den Menschen noch mehr vergrößert, prognostizieren Vertreter der vier Fraktionen.

In der Presseerklärung heißt es weiter: „Der Wunsch der antragsstellenden SWG, eine neue Verwaltung mit einem Amtsdirektor zu etablieren, kostet mehr Geld und schafft Doppelstrukturen, da die Gemeinde Sylt weiterhin hauptamtlich geführt bleibt und eine eigene Verwaltung behält, obwohl sie dem Amt beitritt.“ Die vier Fraktionen wollen nun in einem gemeinsamen Antrag erst einmal alle Konsequenzen durch Experten aufzeigen lassen. „Für die Amtsgemeinden wären diese drastisch, wenn sie die Gemeinde Sylt aufnehmen würden: Die Großgemeinde hätte zukünftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit und könnte die kleineren Partner jederzeit überstimmen“, heißt es in der Erklärung abschließend.


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 13.09.2022
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