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Findlinge aus Hünengräbern für den Küstenschutz

Sylter Geschichte

Foto: Schroeder

Kampen. Im Jahr 1858 veröffentlichte C. P. Hansen eine Beschwerde über die Vernichtung von Altertümern auf Sylt, veranlasst durch die zunehmende Verwendung von Steinen für größere Bauten, wie für den Leuchtturm in Kampen.
Sogar aus der jütischen Enklave Mögeltondern waren Arbeiter nach Sylt gekommen, um hier die benötigten Steine für ein Straßenpflaster zu sammeln, wobei manches Riesenbett zerstört wurde. Das Vorgehen Hansens hatte Erfolg: Die Zerstörung der Grabhügel ohne Wissen der Ortsobrigkeit wurde streng verboten.
Nachdem Sylt 1864 preußisch wurde, wurde dieses Verbot nicht erneuert, so dass die Zerstörung der Grabhügel bis in die Nachkriegsjahre hinein anhielt. Quelle:
„Das Wasserwesen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste – Sylt“ von Professor Friedrich Müller, bearbeitet und ergänzt von Dr. D. Fischer (1938).
Dazu findet man in dem Buch „Vorgeschichte der nordfriesischen Inseln“ von Karl Kersten und Peter La Baume über das Riesenbett Nr. 107 „Börd“ in Kampen einen Bericht: „Riesenbett mit deutlich abgesetzten Kanten, von Ost nach West gerichtet, als kräftige Kuppel hervortretend. Oberfläche völlig flach, Ränder steil abfallend. Länge 34 Meter, Breite 14 Meter, Höhe 1,2 Meter.
Der Hügel besaß ursprünglich eine Höhe von 3 Meter und war am Rand ganz von Findlingen umgeben, die längst verschwunden sind. Beim Graben für Buhnenbauten hatte man im Dezember 1876 in dem Hügel drei rundliche Steinkammern gefunden, die mit etwa 0,28 bis 0,84 Meter breiten, nach Süd (bzw. Süd-Süd-Ost) gerichteten, überdeckten Eingängen versehen waren. Die Gänge waren bei der Besichtigung durch C. P. Hansen bereits zum Teil entfernt worden.“


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 18.07.2023
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