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Amtsgemeinden stellen Amtsverwaltung zur Diskussion

Schwere Vorwürfe ans Rathaus

Foto: Peter Marnitz

Insel Sylt. Zur Diskussion um die Verwaltung der Amtsgemeinden nimmt die Amtsvorsteherin, Katrin Fifeik, Stellung. Unsere Zeitung veröffentlicht diese Stellungnahme im Wortlaut:

„Wie bekannt, gibt es einen Geschäftsführungsvertrag zwischen dem Amt Landschaft Sylt und der Gemeinde Sylt. Dieser wurde nötig, da die Gemeinden Sylt-Ost, Rantum und die damalige Stadt Westerland sich vor Jahren entschlossen haben, eine Fusion einzugehen. Durch diese Entscheidung entstand die Gemeinde Sylt.
Die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum haben sich dieser Fusion nicht angeschlossen und bilden nach wie vor das Amt Landschaft Sylt. Wir vier Gemeinden müssen uns nach dem Ausscheiden von Sylt-Ost und Rantum einer Verwaltung bedienen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde ein Vertrag zwischen der Gemeinde Sylt und dem Amt geschlossen. Alle Verträge sollten in Abständen überarbeitet und angepasst werden. Um einen Vertrag zu überarbeiten, sollte man sich gründlich vorbereiten. Dazu gehört es, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzten. Da wir vier Gemeinden uns gegenwärtig in einer sehr unbefriedigenden Situation befinden, die es uns nicht erlaubt, unsere Haushalte zu verabschieden, befassen wir uns gegenwärtig noch intensiver mit einer Vertragsverlängerung.
Die geschäftsführende Gemeinde Sylt hat es versäumt, der Forderung der Kommunalaufsicht zur Änderung der Haushaltsführung nachzukommen. Die Kommunalaufsicht hat in der Vergangenheit immer wieder die Fristen zur Umstellung der Haushaltsführung verlängert, bis sie jetzt die Reißleine gezogen hat.
Unter dieser Konsequenz müssen wir vier Gemeinden jetzt unverschuldet leiden. Gegenwärtig dürfen wir keine freiwilligen Ausgaben tätigen. Ehrungen von Jubilaren, Begrüßungsgeschenke an Eltern zur Geburt eines Kindes sind zu unterlassen. Seniorenweihnachtsfeiern dürfen ebenso nicht durchgeführt werden, ebenso wie unsere Seniorenausflüge. Freiwillige soziale Leistungen, die wir seit Jahren vornehmen, sind uns untersagt. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen nicht angenommen werden. Dieser Schaden ist unwiederbringlich und geht in den sechsstelligen Bereich.
Zu einer freiwilligen Spende an die Opfer der Flutkatastrophe kann Ihnen meine Kollegin Frau Böhm ausführlich berichten.
Unseren Einwohnern können wir nicht vermitteln, dass wir uns einer Verwaltung bedienen müssen und hier nicht eigenständig agieren können. Vielmehr gehen unserer Bürger davon aus, wir hätten schlecht gewirtschaftet und befänden und in einer finanziellen Notlage, was nicht der Fall ist. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass wir uns mit den Inhalten des jetzigen Vertrages noch intensiver befassen werden als es bisher geschehen war.Um den Mitgliedern des Amtsausschuss die Möglichkeit zu geben, sich ausführlich zu informieren, konnte ich den Bürgermeister von Ascheberg zu unser öffentlichen Sitzung einladen. Dieser Bericht von Herrn Menzel war sehr interessant und wurde völlig offen in unserer Sitzung vorgetragen. Beschlüsse zu diesen Informationen wurden im Amtsausschuss nicht gefasst.“


/ veröffentlicht am: 11.08.2021
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