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Kreis Nordfriesland

Quarantäne gilt ab sofort automatisch

Foto: Pixabay

Insel Sylt/Kreis Nordfriesland.(red) Seit Beginn der Woche gilt in Nordfriesland eine automatische Quarantäne-Verpflichtung, wenn jemand mit einem PCR-Test oder einem Antigenschnelltest positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet wurde – unabhängig davon, ob ein Arzt, ein Labor oder ein Gesundheitsamt das Testergebnis mitteilt. Das teilte der Kreispressedienst am Montag mit.
Auch wer nach den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen ist, ist automatisch verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Dies gilt etwa für Menschen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich einige Zeit mit einer infizierten Person in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten haben. Nähere Informationen dazu im Internet unter https://t1p.de/60kc. Die automatische Quarantäne-Verpflichtung bedeutet, dass die Betroffenen sich unverzüglich auf direktem Weg nach Hause begeben und sich bis auf Weiteres ständig dort aufzuhalten haben – abgesondert von sonstigen Mitgliedern des Haushaltes.

Unverzüglich nach Hause
Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist untersagt mit Ausnahme von Arbeiten im Homeoffice. Die gleichen Pflichten haben die Gesundheitsämter den Betroffenen auch bisher schon aufgegeben. Der Unterschied besteht nun allerdings darin, dass sie jetzt automatisch gelten und nicht erst dann, wenn das Amt die positiv getestete Person zumindest telefonisch erreicht hat. „Dadurch beginnt die Quarantäne jetzt häufig rund 24 Stunden früher als bisher. Das kann uns viele Neuansteckungen ersparen“, erläutert Nina Rahder aus der Kreisverwaltung.
Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte nach Angaben des Kreises Nordfriesland alle Kreise aufgefordert, die genannten Regeln per Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen. Dazu gehören auch Hinweise und Tipps für Kontaktpersonen ersten Grades: Sie müssen beispielsweise täglich Fieber messen und Aufzeichnungen über ihren Gesundheitszustand anfertigen.

Kontaktpersonen melden
Außerdem müssen sich Betroffene unverzüglich unter Telefon 0800 2006622 beim Gesundheitsamt melden und einige persönliche Daten übermitteln.
Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Geldbußen bis zu 25.000 Euro.

Die Verfügung des Kreises Nordfriesland ist unter https://t1p.de/ilg9 im Internet zu finden.


/ veröffentlicht am: 23.12.2020
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