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Für die Fahrt zur Syltfähre muss an der Grenze ein Coronatest vorgelegt werden

Neue Bestimmungen zur Einreise

Foto: FRS Die Syltfähre im Hafen von List (Foto). Die FRS weist auf neue Einreisebestimmungen und Fahrpläne hin – am Sonnabend und Sonntag wird bis Anfang März gar nicht mehr gefahren.

Insel Sylt.(P.M.) Für Fahrgäste, die mit der Syltfähre der Förde Reederei Seetouristik (FRS) auf die Insel reisen wollen, gelten seit dem vergangenen Mittwoch für den Transit durch Dänemark neue Einreisebestimmungen an der deutsch-dänischen Grenze. Dabei wird zwischen Bewohnern Schleswig-Holsteins und Bürgern des übrigen Bundesgebietes unterschieden. Grundsätzlich muss an der Grenze ein negatives Corona-Testergebnis (Schnelltest oder PCR-Test) vorgewiesen werden. Für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Schleswig-Holstein darf der Test maximal 72 Stunden vor der Einreise über eine Land- oder Seegrenze vorgenommen worden sein. Bei Bürgern aus dem übrigen Bundesgebiet darf der Test höchsten 24 Stunden alt sein.
Für die Fahrer von Lkw-Transporten gilt: Personen, die im Zusammenhang mit dem Güterverkehr nach Dänemark einreisen, sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Es wird empfohlen, dass bei der Anreise zum Fährhafen in Havneby an den Grenzübergängen Buchungsbestätigungen der Syltfähre mitgeführt werden.
Auch der Fahrplan der FRS-Syltfähre wird eingeschränkt. Ab diesem Wochenende bis einschließlich Sonnabend und Sonntag, 6. und 7. März, findet am Sonnabend und Sonntag kein Fährverkehr zwischen List und Havneby statt. Die letzten Fahrten starten dann jeweils freitags um 17.30 Uhr (Havneby) und 18.25 Uhr (List). Die ersten Fähren legen dann montags wieder um 5.15 Uhr in Havneby und um 6 Uhr in List ab.


/ veröffentlicht am: 19.02.2021
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