- Werbeanzeige -

Überbrückungshilfen verlängert

Mit Staatshilfe durch die Krise

Foto: hwi So leer wie auf diesem Foto wird sich die Friedrichstraße auch in den kommenden Wochen präsentieren. Aber es gibt staatliche Hilfen.

Kiel/Insel Sylt.(red) Die vom aktuellen Lockdown betroffenen Unternehmen werden vom Staat finanziell unterstützt. Dazu wird die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend verbessert und angepasst.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. Die Überbrückungshilfe III sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel 200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.
Die Situation von Solo-Selbständigen wird besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nachweisen können, können sie eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“, ein einmaliger Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.

Erstattung der Fixkosten

Erstattungsfähig sind Fixkosten, also insbesondere Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie weitere fortlaufende betriebliche Fixkosten. Die Erstattung erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:
– bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
– bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
– bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Beträgt der Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent, erfolgt keine Erstattung.
Zusätzlich antragsberechtigt sind:
– Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (1.),
– Unternehmen, die im neuen Jahr weiter betroffen sind (2.) und
– Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben

1. Neu geschlossene Unternehmen im Dezember 2020
Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember für die Unternehmen zur Verfügung, die im Dezember zusätzlich geschlossen werden.
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst auch Unternehmen mit einem starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen.

2. Geschlossene Unternehmen in 2021
Die Überbrückungshilfe III steht für den Zeitraum der Schließungen im ersten Halbjahr 2021 für diejenigen Unternehmen in den Monaten zur Verfügung, in denen sie auch im Jahr 2021 im betreffenden Monat geschlossen bleiben oder indirekt betroffen sind.

3. Unternehmen mit Umsatzrückgängen
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind schließlich diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen, aber dennoch besonders hohe Umsatzrückgänge während der Zeit zu verzeichnen haben. Die Überbrückungshilfe III sieht vor, dass Unternehmen für beide Monate antragsberechtigt sind, die einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr von 40 Prozent aufweisen. Diese Regelung wird für das erste Halbjahr 2021 verlängert, so dass Unternehmen anspruchsberechtigt sind, deren Umsatz im Vergleich zum Umsatz des Vergleichsmonats des Jahres 2019 um 40 Prozent zurückgegangen ist.

Weitergeltung der Überbrückungshilfe III
Es gilt weiterhin, dass Unternehmen, die von April bis Dezember 2020 einen Umsatzrückgang von entweder 50 Prozent an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder von 30 Prozent im Gesamtzeitraum April bis Dezember 2020 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 zu verzeichnen hatten, im gesamten ersten Halbjahr 2021 antragsberechtigt sind.
Die Anträge können wieder über die IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem Elster-Zertifikat direkt stellen.


/ veröffentlicht am: 16.12.2020
- Werbeanzeige -

Meistgeklickte Artikel

- Werbeanzeige -
  • Jobbörse Sylt
  • Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
  • v. Stern’sche Druckerei
  • Sylt Marketing
Alle Rechte bei Sylter Zeitung © 2024