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Oberverwaltungsgericht bestätigt Auflösung des Protestcamps

Kommt jetzt die Räumung?

Foto: Heiko Wiegand Nicht mehr so viele Punks wie noch vor einigen Tagen: Wann räumt die Polizei das Camp? fragen sich viele Sylter.

Westerland. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat am Montagnachmittag die Beschwerde der beiden Versammlungsleiter des Protestcamps im Stadtpark am Rathaus zurückgewiesen. Zuvor hatte, wie berichtet, bereits das Verwaltungsgericht ihre Eilanträge gegen die vom Kreis Nordfriesland verfügte Auflösung Camps abgelehnt.
Der 4. Senat hat darauf abgestellt, dass gegen die vom Verwaltungsgericht angenommene unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nichts zu erinnern sei. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung des Kreises am 30. August hätten angesichts der Vorerfahrungen mit dem Campleben entsprechend erkennbare Umstände vorgelegen, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes.

So sei es seit Bestehen des Camps und bis zum Erlass der Verfügung mehrfach zu Verstößen gegen die Rechtsordnung gekommen. Die wirksame und vollziehbare Verfügung des Kreises vom 3. August, nach der unter anderem sanitäre Anlagen vorzuhalten gewesen wären, sei durchgehend nicht erfüllt worden. Folge dessen sei gewesen, dass es durch Verrichten der Notdurft im öffentlichen und privaten Raum zu einem Verstoß gegen § 118 OWiG gekommen sei. Hinzu trete der ruhestörende Lärm als Verstoß gegen § 117 OWiG. Diese Verstöße hätten zugleich zu Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit, nämlich der Unversehrtheit der Gesundheit Einzelner und des Eigentums Dritter als auch von Natur und Umwelt geführt. Im Rahmen der gebotenen Abwägung sei schließlich auch die Dauer des Protestcamps zu berücksichtigen. Je länger dieses absehbar dauere, desto mehr Gewicht bekämen die der Versammlungsfreiheit gegenüberstehenden Rechte und Belange Dritter. Dies habe der Kreis zutreffend gewichtet. Der Beschluss ist unanfechtbar, heißt es abschließend.

Bürgermeister Nikolas Häckel nahm gestern Stellung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „Mein Vollstreckungshilfeersuchen habe ich bereits am 2. September an die Polizei gerichtet. Dieses Ersuchen habe ich umgehend nach Kenntnis der Entscheidung gegenüber der Polizei bekräftigt. Persönlich bin ich sehr froh, dass sich der Rechtsstaat in den gerichtlichen Instanzen durchgesetzt hat und das Camp nun endlich durch die Polizei geräumt werden darf – wenn die Wildcamper nicht freiwillig das Campen aufgeben.“


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 13.09.2022
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