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Gebühren für die Offene Ganztagsschule: SPD-Antrag abgelehnt

Keine Entlastung für Sylter Eltern

Foto: pixabay Der Ausschuss für Schule und Jugend hat sich für eine Sozialstaffel bei den Gebühren für die Offene Ganztagsschule entschieden. Die SPD hatte sich für einen Erlass ausgesprochen.

Insel Sylt. Die Hoffnung vieler Sylter Eltern, dass ihnen die Gebühren für den Besuch ihrer Kinder in der Offenen Ganztagsschule (OGS) zukünftig erlassen werden, hat sich nicht erfüllt. Lediglich Peter Erichsen vom SSW, der Partei der dänischen Minderheit, stimmte mit dem SPD-Vertreter Peter Marnitz im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport für den entsprechenden Antrag.

CDU, SWG, Insulaner und Zukunft lehnten den Vorstoß ab. Der Grünen-Vertreter enthielt sich der Stimme. Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass die Gemeinde Wenningstedt für die Norddörferschule auch Elterngebühren für die Offene Ganztagsschule kassiere. So entstehe eine Konkurrenzsituation und ein Wettbewerb der Schulen.

Bereits im Sommer 2021 stellte Marnitz für die SPD den entsprechenden Antrag, der vielen Eltern helfen sollte. Ziel des Vorstoßes war es, jungen Familien das Leben zu erleichtern. 100 Euro pro Monat kostet das pädagogische Nachmittagsprogramm der Schulen in der Gemeinde Sylt, wenn es bis 16.30 Uhr genutzt wird. Diese Beträge müssen erst einmal verdient werden und belasten auch den Etat gut verdienender Familien, die sich auf der Insel etwas aufbauen wollen.

„Das pädagogische OGS-Konzept der Schulen ist ein hochqualitatives Bildungsangebot, und Bildung sollte in unserer Gesellschaft kostenlos für alle nutzbar sein“, nennt Peter Marnitz einen weiteren Grund, warum das Angebot der Offenen Ganztagsschule ohne Hürden frei zugänglich sein sollte. „Wir hatten die Hoffnung, dass nach Verabschiedung eines gültigen Insel-Haushaltes die Befreiung der Familien von den OGS-Schulgebühren schnell erfolgen könnte.“

Statt einer unbürokratischen Streichung der Kosten für die jungen Familien entschied sich die konservative Ausschuss-Mehrheit für eine Sozialstaffel bei den OGS-Gebühren. Auf sechs eng beschriebenen Seiten werden in der Richtlinie Bedingungen für die Reduzierung oder den Erlass der Gebühren beschrieben. Eltern müssen ihre finanzielle Situation bis ins kleinste Detail offenlegen und mit einer Flut von Dokumenten nachweisen. Aktuelle Mietverträge, Heizkostenabrechnungen oder Unterhaltszahlungsbelege müssen zum Beispiel vorgelegt werden. Dazu muss selbstverständlich auch ein mehrseitiges Antragsformular ausgefüllt werden.

Die Aussage einer Vertreterin der Verwaltung, dass eine Gemeinde grundsätzlich für Leistungen entsprechende Gebühren verlangen muss und zum Beispiel der Erlass der OGS-Elternbeiträge rechtlich nicht zulässig sei, bestärkte die Gegner der Gebührenbefreiung in ihrer Haltung. Die Sylter SPD lässt die Frage der rechtlichen Möglichkeit des Gebührenerlasses zurzeit von der Kommunalaufsicht des Kreises in Husum prüfen.
„Die Sylter Sozialdemokraten werden sich trotz des Rückschlags weiter für Familien, die auf Sylt arbeiten und wohnen, einsetzen. Sie wird auch die Forderung nach kostenlosem Kita-Besuch für alle Kinder weiter aktiv vertreten.“


Geschrieben von: Redaktion / veröffentlicht am: 22.11.2022
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