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Vor der Abstimmung am 29. September

Im Gespräch mit dem Bürgervorsteher

Foto: Archiv Er wünscht sich eine starke Wahlbeteiligung bei der Abstimmung am Sonntag, 29. September, Bürgervorsteher Andreas Dobrzinski.

Gemeinde Sylt. Bürgervorsteher Andreas Dobrzinski hat sich im Gespräch mit der Sylter Zeitung zum Abwahlverfahren geäußert, das am Sonntag kommender Woche, 29 September, in der Gemeinde Sylt stattfinden wird. Die Redaktion kam mit ihm ausführlich ins Gespräch.

Herr Dobrzinski, haben Sie schon per Briefwahl gewählt?
Nein, ich werde am 29. September zur Stimmabgabe im Abwahlverfahren in mein Wahlbüro gehen.

Muss die Einleitung des Abwahlverfahrens eigentlich durch die Gemeindevertretung begründet werden?
Ja, in der Wahlbenachrichtigung hat eine von der Gemeindevertretung formulierte und beschlossene Begründung für die Einleitung des Abwahlverfahrens gegen Nikolas Häckel beigelegen.

Hätte Nikolas Häckel seine Standpunkte zur Abwahl nicht auch auf diesem Wege mitteilen können?
Herr Häckel hat nie einen entsprechenden Wunsch geäußert. Außerdem hätte es rechtliche Bedenken dagegen gegeben, denn Initiator des Abwahlverfahrens ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt, die sich mit großer Mehrheit für die Einleitung des Abwahlverfahrens ausgesprochen hat.

Wie ist Ihre eigene Haltung zur Abwahl von Nikolas Häckel aus dem Amt des Bürgermeisters?
Die Insel Sylt steht als Tourismusstandort vor großen Herausforderungen, die nur von allen Sylterinnen und Syltern gemeinsam bewältigt werden können. Mein politisches Anliegen ist es in diesem Zusammenhang, die insulare Zusammenarbeit aller Inselgemeinden zu verbessern. Ich habe im ersten Jahr meiner Amtszeit als Bürgervorsteher den Eindruck gewonnen, dass dieses Anliegen mit Herrn Häckel als Bürgermeister der Gemeinde Sylt schwer umzusetzen sein wird. Daher wünsche ich mir die Neubesetzung der Position des Bürgermeisters mit einer gleichermaßen führungsstarken und integrierenden Persönlichkeit.

Was wünschen Sie sich jetzt von der Wählerin, vom Wähler?
Ich wünsche mir, dass die Wahlberechtigten der Gemeinde Sylt am Sonntag, 29. September, von ihrem demokratischen Stimmrecht Gebrauch machen – egal, wie sie sich entscheiden. Wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung bei diesem für die Gemeinde Sylt und darüber hinaus für die gesamte Insel so wichtigen Thema. Mit einer hohen Wahlbeteiligung steigt immer auch die Legitimität einer Entscheidung. Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung im demokratischen Prozess so enorm wichtig.

Vorletzte Frage, Herr Dobrzinski: In der vergangenen Woche gab es einige Nachfragen aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Bürgerinformation der Gemeindevertretung, die der Abstimmungsbenachrichtigung beiliegt. Die Tatsache, dass ausschließlich diese eine Bürgerinformation der Gemeindevertretung verschickt wurde und nicht auch eine von Herrn Häckel, hat bei einigen für Irritationen gesorgt. Was sagen Sie dazu?
Wir haben uns in dieser Sache bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland rückversichert. Ich kann dazu Folgendes sagen: Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss die jeweilige Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung oder der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens schriftlich darlegen. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung wird den Stimmberechtigten eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung dargelegt sind. Hieraus hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seiner Entscheidung vom 2. August 2021 geschlossen, dass nur die in dieser Vorschrift benannten Personengruppen, also in diesem Fall die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt, ihre Standpunkte auf diese Weise darlegen kann. Da der Bürgermeister, gegen den ein Abwahlantrag gerichtet ist, in diesen Vorschriften nicht erwähnt ist, kann er seinen Standpunkt nicht in gleicher Weise darlegen.

Herr Häckel konnte sich also gar nicht an die Öffentlichkeit wenden?
Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang vor drei Jahren, im Jahr 2021, darauf hingewiesen, dass sich der damals betroffene Bürgermeister in Ratzeburg auf andere Weise an die Abstimmungsberechtigten gewendet hat. Von dieser Möglichkeit hat ja auch Herr Häckel bereits Gebrauch gemacht, beispielsweise durch entsprechende Nachrichten in seinem privaten Internetauftritt. Und auch in der Sylter Zeitung hat Herr Häckel vor einigen Tagen von der Redaktion viel Platz erhalten, um seine Standpunkte zu publizieren.


Geschrieben von: Heiko Wiegand / veröffentlicht am: 18.09.2024
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