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Corona-Lockerungen in Kreisen mit niedrigen Inzidenz-Werten nach Ostern möglich

Hoffen auf die Modellregion

Foto: iStock // 1250234373 // zoranm

Insel Sylt.(red/P.M.) Noch gilt auf Sylt und in Nordfriesland ein Beherbergungsverbot wie im gesamten Bundesgebiet. Während sich jedoch die Inzidenz-Zahlen der meisten Bundesländer auf Werte jenseits der 100er-Grenze einpendeln und in Thüringen sogar die 200er-Marke gerissen wurde, sind die entsprechenden Werte in Schleswig-Holstein nur moderat auf etwa 60 Fälle pro 100.000 Einwohner in einer Woche gestiegen (Stand 25. März). Und die Kreise mit der geringsten Inzidenz in ganz Deutschland sind mit Werten weit unter 35 die Kreise Plön und Nordfriesland. Sollte sich das Infektionsgeschehen auf dem nordfriesischen Festland und den Inseln weiter so unbedenklich niedrig entwickeln, könnte sich die Landesregierung dafür entscheiden, Deutschlands nördlichsten Kreis zur Modellregion zu erklären, in der Öffnungsschritte aus den Corona-Beschränkungen erprobt werden können. Auf diese grundsätzliche Lockerungs-Übung verständigten sich Bund und Länder bei ihrer letzten Ministerpräsidenten-Konferenz Anfang der Woche. In Gebieten mit besonders niedrigen Infektionswerten sollten, so die Modell-Idee, mit Tests Erleichterungen nicht nur im Tourismus, sondern auch in der Kultur möglich sein. Eine Grundvoraussetzung sei neben niedrigen Inzidenz-Werten eine gute Vorbereitung auf mögliche Lockerungen. Dazu zähle zum Beispiel ein durchdachtes Test-Konzept. In diesem Bereich ist die Insel sehr gut vorbereitet, haben sich doch die Inselverwaltung und die Sylter Unternehmer mit allen Beteiligten aus der Tourismus-Branche auf eine gemeinsame Test-Strategie geeinigt. So war und ist für den Fall einer Lockerung des Beherbergungsverbotes vorgesehen, dass nur Gäste mit einem negativen PCR-Test anreisen dürfen. Während des Aufenthaltes stehen Schnelltest-Kapazitäten bis zu 100.000 wöchentlichen Proben zur Verfügung. Die Sylter Privathotels haben darüber hinaus auch einen Test-Plan für die Mitarbeiter vorbereitet. Dazu wurden Beschäftigte geschult und eine hohe Zahl von Schnelltests eingelagert. Mit dem flächendeckenden Einsatz der Luca-App ist auch eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten gesichert. Jetzt hängt alles davon ab, ob der Kreis Nordfriesland als Modellregion ausgewählt wird. Bis dahin gelten aber weiter die Corona-Beschränkungen, wie sie von der Landesregierung in Kiel am Mittwoch noch einmal bestätigt wurden. Neu ist, dass Ministerpräsident Daniel Günther eine neue Verordnung ankündigte, nach der ab Montag, 12. April, erste Öffnungen für die Außengastronomie in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 möglich sein sollen. Die Entscheidungen über Öffnungen oder Verschärfungen in allen Bereichen werden im Wochenrhythmus getroffen und gelten somit ab kommenden Montag, 29. März. Sie hängen von den jeweiligen Inzidenzwerten in den Kreisen und kreisfreien Städten ab. Für den Bereich Einzelhandel gilt bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50, unter die Nordfriesland eindeutig fällt: Es kann weiterhin für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 800 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Weiterhin wurde sowohl die weitere Aussetzung der Bäderregelung als auch die Aufhebung des Lkw-Sonntagsfahrverbots angeordnet. Für die Schulen und Kitas gelten weiterhin die bestehenden Regeln. Das heißt:
Grundschule: Präsenzunterricht, 5. und 6. Jahrgang: Präsenzunterricht,
7. bis Q1. Jahrgang: Wechselunterricht, Abschlussklassen: Präsenzangebote. Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen weiterhin stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheidet die Schulleitung über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens. An den berufsbildenden Schulen findet der Unterricht weiterhin wie bisher statt. Beschlossen wurde für die Bereiche Krippen, Kitas, Horte: Seit dem 22. Februar befinden sich die meisten Krippen, Kitas und Horte in Schleswig-Holstein im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die Landesregierung ist ständig im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort. Das Vorgehen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird auf Basis einer Lagebewertung der Gesundheitsämter mit den Kommunen verabredet.

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/ veröffentlicht am: 26.03.2021
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